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Neuer Infoflyer des G-BA
Was die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bieten und wie sie sich nutzen lassen
Berlin (7. April 2016 ) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt auf seiner Website einen neuen Informationsflyer (140.9 kB, PDF) zur Verfügung, der die grundlegenden Informationen zur Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser kurz zusammenfasst. Er richtet sich an Patientinnen und Patienten mit allgemeinem Informationsinteresse, ermöglicht einen einfachen Einstieg in das Thema und beantwortet die Fragen, wozu Qualitätsberichte dienen, welche Informationen sie liefern und wo diese zu finden sind.
„Diese Kurzinformation ist ein neues Element im Informationsangebot des G-BA zum Thema Qualitätsberichte, dem noch weitere folgen werden. Wir möchten mit der zielgruppengerechten Aufbereitung der komplexen Inhalte für bessere Verständlichkeit und Nutzbarkeit dieser Informationsquellen sorgen. Das Ziel ist, dass Versicherte, Patienten und Ärzte dort schnell und passgenau diejenigen Informationen finden können, die sie zur individuellen Entscheidungsfindung benötigen“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung am Donnerstag in Berlin.
Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt wird, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest. Auf der G-BA-Website stehen bereits verschiedene Servicedokumente zu diesem Thema zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Beschluss zu dieser Pressemitteilung: Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Veröffentlichung einer kurz gefassten Erläuterung : https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2541/
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss, 07.04.2016 (tB).