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Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Angepasste Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2014 verfügbar
Berlin (16. April 2015) – Für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin eine überarbeitete Datensatzbeschreibung beschlossen. Die Anpassung der Datensatzbeschreibung vollzieht die umfangreichen Änderungen zu Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts nach, die der G-BA am 19. März 2015 mit Änderung der Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) beschlossen hatte.
D
ie Datensatzbeschreibung dient den Softwareherstellern für die Erstellung der Erhebungssoftware für die jährlich zu erstellenden strukturierten Qualitätsberichte.
Die detaillierten Informationen sind dem Beschluss sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht werden:
Die aktualisierten Servicedateien für den Qualitätsbericht werden ebenfalls in Kürze auf der Website des G-BA veröffentlicht.
Hintergrund – Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest. Die Folgen nicht ordnungsgemäßer Lieferung sind in § 8 der Regelungen zum Qualitätsbericht geregelt.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss, 16.04.2015 (tB).