HAUPTMENÜ
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Berichtspflichten künftig transparenter
Berlin ( 11. Mai 2016 ) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht auf seinen Internetseiten zukünftig jährlich eine Liste der Krankenhäuser, die verpflichtet sind, einen Qualitätsbericht zu erstellen. In einer sogenannten Positivliste informiert der G-BA, erstmals für das Berichtsjahr 2015 (543.6 kB, PDF) , die Krankenhäuser über ihre standortbezogenen Lieferpflichten. Krankenhäuser, die über mehr als einen Standort verfügen, sind dazu verpflichtet, neben dem Gesamtbericht für das ganze Krankenhaus auch einen jeweils standortbezogenen Qualitätsbericht abzuliefern.
Zudem hat der G-BA laut § 8 der Regelungen zum Qualitätsbericht (Qb-R) eine Liste derjenigen Krankenhäuser zu veröffentlichen, die ihren Qualitätsbericht nicht ordnungsgemäß geliefert haben. Für das Berichtsjahr 2013 (40.8 kB, PDF) traf dies auf 15 Krankenhäuser zu. Zu weiteren 11 Krankenhäusern steht die Entscheidung des G-BA über die ordnungsmäße Lieferung der Qualitätsberichte noch aus. Krankenhäuser, die ihrer Berichtspflicht nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen, werden im Wiederholungsfall mit Qualitätssicherungsabschlägen sanktioniert.
Die rund 2000 in Deutschland nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wohin sie geliefert und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) fest.
Download
- Berichtsjahr 2015:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4087/2016-04-22_Positivliste-Qb-2015.pdf
- Berichtsjahr 2013:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4094/Liste-gem-%C2%A78-Qb-R_BJ-2013_2016-04-21.pdf
- Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/39/
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 11.05.2016 (tB).