Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Qualitätsindikatoren für das Berichtsjahr 2013 stehen fest

 

Berlin (19. Juni 2014) – Für den jährlich zu veröffentlichenden Qualitätsbericht der Krankenhäuser liegen aktualisierte Qualitätsindikatoren vor. Mit einem entsprechenden Beschluss legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin für das Berichtsjahr 2013 fest, dass 295 der insgesamt 434 Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung darzustellen sind. Im Vergleich zum Qualitätsbericht 2012 kommen 37 Indikatoren hinzu, 32 fallen weg.

 

„Die Qualitätsindikatoren wurden ursprünglich zur Verbesserung des internen Qualitätsmanagements im Krankenhaus und nicht für öffentliche Qualitätsvergleiche entwickelt. Vor Festlegung der verpflichtend zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren wird deshalb auf Basis eines standardisierten Verfahrens geprüft, welche Qualitätsindikatoren in welchem Umfang patientenrelevant sind, und ob sie die für eine Veröffentlichung notwendigen Anforderungen an die Validität und Risikoadjustierung erfüllen“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

 

„Die in den Qualitätsberichten zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren bilden den maßgeblichen Informationspool für alle derzeit existierenden Krankenhausbewertungsportale. Hier kann weniger mehr sein. Es kommt nicht darauf an, einfach alle vorhandenen Qualitätsindikatoren  ins Netz zu stellen, sondern den Patientinnen und Patienten tatsächlich entscheidungsrelevante und laienverständlich nachvollziehbare Qualitätsinformationen an die Hand zu geben. Aus Sicht der Patientinnen und Patienten sind neben den Qualitätsindikatoren insbesondere auch Informationen über die Personalausstattung und die Qualifikation des ärztlichen und pflegerischen Personals wichtig.“

 

Der G-BA hatte im März 2014 neue Vorgaben für den jährlichen Qualitätsbericht ab dem Berichtsjahr 2013 beschlossen und dabei mehrere inhaltliche und redaktionelle Änderungen umgesetzt. Die Anpassung der Qualitätsindikatoren in den Regelungen zum Qualitätsbericht stand bislang noch aus.

 

 

Hintergrund – Qualitätsbericht der Krankenhäuser

 

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest. Verstöße von Krankenhäusern gegen ihre Pflicht zur Qualitätsberichterstattung ziehen finanzielle Sanktionen nach sich.

 

Der Beschluss tritt nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

 

 

Der vom G-BA in Auftrag gegebene Bericht zur Prüfung und Bewertung der Qualitätsindikatoren wird in Kürze auf den Internetseiten der Institution nach § 137a SGB V (www.sqg.de) veröffentlicht.

 


 

Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 19.06.2014 (tB).

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