Verband BALK und DBfK fordern das Ende der inflationären Vergabe der Bezeichnung ‚Fachkraft’ bei einfachen Qualifizierungen

 

Berlin/Potsdam (22. November 2010) – Der Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordost e.V. sprechen sich gemeinsam entschieden dagegen aus, dass Bildungsanbieter Qualifizierungen mit einem Abschluss ‚Fachkraft für …’ auf den Markt bringen.

 

Ein Beispiel hierfür ist der 10-monatige Kurs der Malteser zur ‚Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen in der kultursensiblen Pflege’, der sich an Interessenten mit Migrationshintergrund wendet. Die Ausbildung erfüllt die Richtlinien § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte und beinhaltet den Pflegebasiskurs. Flankierend wird fachbezogener Deutschunterricht erteilt.

 

Im Zuge der Diskussion um den Fachkräftemangel im Gesundheits- und Sozialsektor werden bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern solcher Angebote Hoffnungen geweckt, die in der Arbeitsrealität nicht erfüllbar sind. „Auf der anderen Seite ist mit Nachdruck davor zu warnen, dass zukünftig Pflegefachkräfte durch solch gering qualifizierte ‚Fachkräfte’ ersetzt werden“, sagt Andrea Lemke, Vorstandsmitglied des Verbandes BALK. Fachliche Qualitätsstandards in der pflegerischen Leistungserbringung sind dann nicht länger gesichert. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist dies fahrlässig. Anja Kistler vom DBfK fügt hinzu: „Es geht nicht darum, einen geeigneten niedrigschwelligen beruflichen Einstieg zu unterbinden – nur die Abschlussbezeichnung ist ungeeignet und suggeriert ein Qualifikationsniveau mit einer ausgewiesenen Expertise, das so nicht erreicht werden kann.“ Insbesondere bei zertifizierten Bildungsangeboten kann solch eine Begriffsinflation nicht toleriert werden.

 

Pflegefachkräfte sind Berufsangehörige der Gesundheits- und Krankenpflege (ehemals Krankenschwester / -pfleger), Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (ehemals Kinderkrankenschwester / -pfleger) sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Die Ausbildung von Pflegefachkräften ist bundesrechtlich geregelt, dauert 3 Jahre und umfasst 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung.

 

 


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Nordost e.V, 22.11.2010 (tB).

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