Bundesgesundheitsminister Spahn und der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus stellen Handreichung für Besuchskonzepte vor

 

Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen sicher ermöglichen

 

Berlin (4. Dezember 2020) — Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat heute zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seine Handreichung für die stationären Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt. Ziel ist, dass Bewohner und Bewohnerinnen auch während einer Pandemie Besuche erhalten können: mit möglichst geringen Einschränkungen für sie und ihre Besucher – und trotzdem angemessen sicher mit Blick auf den Infektionsschutz und den Aufwand für die Pflegekräfte.

Die Handreichung wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungsträger und der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen erarbeitet und mit dem Expertenrat des Robert Koch-Instituts (RKI) untermauert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir wollen Ältere und Pflegebedürftige bestmöglich vor Infektionen schützen. Aber wir wollen sie nicht wegsperren. Der Kontakt zu Angehörigen und Freunden soll weiterhin möglich sein. Wie das gehen kann, hat der Pflegebevollmächtigte in dieser Handreichung für Pflegeheime skizziert. Sie baut auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Erfahrung vieler Pflegeheime auf. Diese Blaupause für Besuchskonzepte gibt Pflegebedürftigen Hoffnung: Sie bleiben in dieser Pandemie nicht allein.“

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus erklärt dazu: „Natürlich leben in einer stationären Pflegeeinrichtung Menschen, für die eine COVID-19 Erkrankung ein höheres Risiko darstellt, aber Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden. Ich freue mich daher sehr und danke allen Beteiligten, dass es gelungen ist, eine pragmatische Handreichung für Besuchskonzepte zu erarbeiten. Die deutliche Kernbotschaft ist: Für Besuche in Pflegeeinrichtungen braucht es das konsequente Einhalten der bekannten AHA+L Regeln: Abstand, Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz und Lüften. Darüber hinaus gibt sie den Einrichtungen konkrete und pragmatische Informationen an die Hand, welche Regelungen in welcher Situation aus Expertensicht sinnvoll und welche weniger nützlich sind.“

 

 

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 04.12.2020 (tB).

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