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Deutscher Pflegerat zu den Themen Tarifvertrag Altenpflege und STERN-Petition:
Der Tarifvertrag Altenpflege kann Stand jetzt nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden
Berlin (3. März 2021) — Hierzu und zur Anhörung der Petition „Gesundheitsfachberufe – Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen“ im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, erklärt Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
Tarifvertrag Altenpflege
„Das Scheitern des Vorhabens, den von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) abgeschlossenen Tarifvertrag Altenpflege als allgemeinverbindlich erklären zu lassen, ist bedauerlich und zugleich zwiespältig.
Einerseits ist es ein wichtiges Anliegen der Konzertierten Aktion Pflege, die Gehälter der Profession Pflege zu verbessern. Zumindest für Pflegefachpersonen in prekären Arbeitsverhältnissen wäre dies eine Verbesserung gewesen. Andererseits kann zum derzeitigen Stand nicht garantiert werden, dass derzeit bessere Gehälter nicht doch auf die im Tarifvertrag Altenpflege ausgehandelten Mindestlöhne angepasst worden wären.
Das ist ganz bestimmt nicht das, was wir und die Profession Pflege wollen. Ob Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen, wie sie der Tarifvertrag Altenpflege vorgesehen hat, angemessen sind, ist zu diskutieren. Ziel muss ein Einstiegsgehalt für Pflegefachpersonen in Höhe von 4.000 Euro sein. Davon war das Vertragswerk weit entfernt.
Vorgelegt werden muss schnellstmöglich eine Pflegereform, die zum einen die vollständige Refinanzierung höherer Gehälter gesamtgesellschaftlich akzeptabel absichert und dabei die finanzielle Belastung der Menschen mit Pflegebedarf vermeidet. Und zum anderen die Auszahlung der Leistungen der Pflegeversicherung daran koppelt, ob Pflegeheime und Pflegedienste ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgerecht bezahlen. Jetzt muss noch vor der Bundestagswahl gehandelt werden.“
Petition für eine bessere Pflege
„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Petition des STERN-Journalisten Dr. Bernhard Albrecht, der sich auch mit dem Deutschen Pflegerat inhaltlich ausgetauscht hat.
Rund 330.000 Unterschriften für die Petition sind ein kollektiver Hilferuf und ein starkes Signal für bessere Arbeitsbedingungen der Profession Pflege in Deutschland. Gefordert werden in der Petition verlässliche Arbeitszeiten, Entlastung von Bürokratie, Personalschlüssel nach echtem Bedarf sowie ein sofortiges Handeln bei Unterbesetzung.
Das sind zentrale, elementare Elemente für eine bessere Pflege, in der der Profession Pflege die entscheidende Bedeutung zukommt.
Weiter fordert die Petition die Aufwertung des Berufsbildes über höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung, mehr Entscheidungsmöglichkeiten sowie durch bessere Karrierechancen.
Zur PPR 2.0 gab es bei der Anhörung mehrere Fragen von Abgeordneten. Das unterstreicht die zentrale Bedeutung dieses Vorschlags. Die PPR 2.0 könnte zeitnah umgesetzt werden und ist inzwischen auch um Verfahren für die Bereiche Intensivpflege und Pädiatrie ergänzt worden.
Unser Umgang mit dem Thema Pflege – und die Pflegenden – entscheidet darüber, wie menschlich unsere Gesellschaft im 21. Jahrhundert bleibt. Der Deutsche Pflegerat sieht in der Petition wesentliche Ansatzpunkte, um von der Diskussion endlich in ein abgestimmtes Handeln für bessere Arbeitsbedingungen für die Profession Pflege zu kommen. Diese Chance gilt es zu nutzen. Wir erhoffen vom Petitionsausschuss hierzu ein klares Signal.“
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Mitgliedsverbände
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), 03.03.2021 (tB).
Schlagwörter: Altenpflege, Deutscher Pflegerat, Tarifvertrag