GESUNDHEITSPOLITIK
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
DPR, ver.di und DKG zum Pflegepersonalbemessungsinstrument
Hochwertige Patientenversorgung und attraktive Arbeitsbedingungen sind die Zielsetzung
Berlin (13. August 2019) — Der Deutsche Pflegerat (DPR), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben Eckpunkte für die Entwicklung eines Instrumentes zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung vorgelegt.
Ziel ist es, dauerhaft ein Instrument zur Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern zu entwickeln, das unterschiedliche Patientengruppen und Leistungsfelder hinsichtlich ihres Bedarfes an Pflegepersonal einschätzt. Es soll sich an den Standards der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung orientieren und hohe Patientensicherheit gewährleisten. Das Instrument ermittelt den Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen und definiert die notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen des gesamten Krankenhauses.
Bis zum 31. Dezember 2019 werden die drei Partner einen Vorschlag für ein Pflegepersonalbemessungsverfahren vorstellen und dieses dem Bundesministerium für Gesundheit präsentieren. Die Partner erwarten, dass das Ministerium den Vorschlag aufnimmt und diesen in einer Regierungskommission unter Beteiligung von DPR, DKG und ver.di berät.
„Die Beteiligten sind sich einig, dass das Personalbemessungsinstrument künftig die Grundlage für die Verhandlung der Pflegebudgets ist. Mit dessen Hilfe lässt sich der realistische Bedarf zur Aufrechterhaltung hoher Pflegequalität ermitteln“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Mit dem Personalbemessungsinstrument würden sich zudem die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung erübrigen, da ein weitaus realistischeres und wirksameres Mittel zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung stünde. „Wir benötigen die Orientierung am Bedarf, nicht an einem beliebig festgelegten Grenzwert für Gefährdung. Um aber eine langfristige Sicherung des Personals zu haben, brauchen wir die finanziellen Mittel. Die finanziellen Mittel für das Personal und für die Arbeitsplatzausgestaltung müssen bereitgestellt werden. Deshalb gilt auch unsere Forderung an die Länder, ihrer Verpflichtung bei den Investitionsmitteln endlich gerecht zu werden.“
„ver.di fordert seit langem eine Personalausstattung in den Krankenhäusern, die eine gute und sichere Pflege und Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Beschäftigten entlastet. Deshalb begrüßen wir sehr, dass die DKG nun bereit ist, mit ver.di und dem DPR ein entsprechendes Instrument zu entwickeln“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. Damit das Personalbemessungsinstrument verpflichtend eingeführt und bundeseinheitlich umgesetzt wird, sei der Gesetzgeber gefordert. „Eine verbindliche Personalausstattung, die sich am Pflegebedarf orientiert, ist das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel“, ist Bühler überzeugt. Mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen würden erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. „Und viele, die aufgrund der extremen Belastung in die Teilzeit geflüchtet sind, können wieder aufstocken“, so Bühler.
Andrea Lemke, Mitglied im Präsidium, erklärte für den Deutschen Pflegerat: „Im Zusammenhang mit dem Nachweis der Pflegepersonaluntergrenzen muss ein bürokratischer Aufwand betrieben werden, welcher in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht. Ziel muss es sein eine Personalausstattung sicherzustellen, die dem Leistungsgeschehen des Krankenhauses gerecht wird sowie die Qualität der Leistungserbringung und die Patientensicherheit berücksichtigt.“ Mit dem zu entwickelnden Instrument sei man auf einem guten und richtigen Wege.
Quelle: Deutscher Pflegerat, 13.08.2019 (tB).