Empfehlung des PRAC

Hochdosierte, estradiolhaltige Cremes: Neue Überprüfung der Risiken

 

  • Begrenzung der Anwendung auf einen einmaligen Zeitraum von maximal vier Wochen

 

Bonn (7. Oktober 2019) — Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat empfohlen, die Anwendung hochdosierter Cremes mit 100 Mikrogramm/g (0,01%) Estradiol auf einen einzigen Behandlungszeitraum von bis zu 4 Wochen zu beschränken. Diese Maßnahme soll bei der Anwendung von Cremes in der Vagina zur Behandlung von Symptomen der Vaginalatrophie durch Frauen in den Wechseljahren das Risiko von Nebenwirkungen durch die Aufnahme von Estradiol in den Blutkreislauf minimieren.

Der PRAC hat verfügbare Daten über die Sicherheit und Wirksamkeit hochdosierter estradiolhaltiger Cremes, einschließlich Daten über Estradiolkonzentrationen im Blut, überprüft. Diese Daten zeigten, dass bei postmenopausalen Frauen, die diese Cremes angewendet hatten, die Estradiolspiegel im Blut höher waren als bei postmenopausalen Frauen, die keine Cremes anwendeten. Der PRAC kam zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Estradiol in die Blutbahn Anlass zur Sorge gibt und zu ähnlichen Nebenwirkungen führen könnte wie bei der Hormonersatztherapie (HRT). Zu den Nebenwirkungen der oral oder transdermal (als Pflaster) angewendeten Hormonersatztherapie gehören venöse Thromboembolien (Bildung von Blutgerinnseln in den Venen), Schlaganfall, Endometriumkarzinom (Krebs der Gebärmutterschleimhaut) und Brustkrebs. Da keine Sicherheitsdaten für die langfristige Anwendung hochdosierter estradiolhaltiger Cremes vorliegen, empfahl der PRAC, dass diese Cremes nur für einen einzigen Behandlungszeitraum von maximal 4 Wochen angewendet werden sollten.

Die Verschreibungsinformationen für diese Cremes werden mit den neuen Empfehlungen aktualisiert. Auf der Außen- und Innenverpackung wird ein Warnhinweis angebracht, dass das Arzneimittel nur für einen einzigen Behandlungszeitraum von bis zu 4 Wochen angewendet werden soll, und die Größe der Tube wird auf 25 Gramm begrenzt, um eine längere Anwendung zu verhindern.

Die PRAC-Empfehlungen werden nun an die Koordinierungsgruppe (CMDh) übermittelt, um eine Entscheidung über ihre Umsetzung zu treffen. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt.

 

Informationen für Patientinnen

  • Hochdosierte estradiolhaltige Cremes (100 Mikrogramm/g), die in der Scheide angewendet werden, sollten nur für eine einzige Behandlungsdauer von maximal 4 Wochen verwendet werden. Dies ist darin begründet, dass das Hormon Estradiol in diesen Cremes in den Blutkreislauf aufgenommen werden kann und damit das Risiko für Nebenwirkungen wie Blutgerinnsel, Schlaganfälle und bestimmte Krebsarten erhöhen kann, wenn diese Cremes über einen längeren Zeitraum angewendet werden.
  • Verwenden Sie keine hochdosierte estradiolhaltige Creme, wenn Sie bereits ein anderes Arzneimittel zur Hormonersatztherapie einnehmen.
  • Wenn Sie Fragen zu Ihrer Behandlung haben, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker.

 

Informationen für medizinisches Fachpersonal

  • Hochdosierte estradiolhaltige Cremes sollten wegen der Risiken, die mit einer systemischen Wirkung von Estradiol assoziiert sind, nicht länger als für einen einzigen Behandlungszeitraum von 4 Wochen verschrieben werden.
  • Pharmakokinetische Daten über hochdosierte estradiolhaltige Cremes (100 Mikrogramm/g) für den intravaginalen Gebrauch weisen auf eine erhebliche systemische Estradiolresorption hin, deren Werte über dem normalen postmenopausalen Bereich liegen (bis zu fünfmal über der Obergrenze des Referenzwertes für postmenopausale Estradiol-Serumwerte von 10-20 pg/ml).
  • Die systemische Exposition des Estradiols könnte mit Nebenwirkungen verbunden sein, die denen von oralen und transdermalen HRT-Produkten ähnlich sind, d.h. endometriale Hyperplasie/Karzinom, Brust- und Eierstockkrebs und thromboembolische Ereignisse.
  • Hochdosierte Estradiol-Cremes sollten nicht mit anderen HRT-Medikamenten verschrieben werden.

 

Mehr über die Arzneimittel

Die in diesem Überprüfungsverfahren behandelten estradiolhaltigen Cremes enthalten 100 Mikrogramm Estradiol pro Gramm Creme.

Sie können als topische Hormonersatztherapie betrachtet werden: Sie enthalten das weibliches Hormon Estradiol, das verwendet wird, um das natürliche Estradiolhormon zu ersetzen, dessen Konzentration im Körper nach der Menopause abnimmt. Diese hochdosierten estradiolhaltige Cremes sind seit einigen Jahren in der EU zur Behandlung von Symptomen der Vaginalatrophie bei postmenopausalen Frauen zugelassen. Sie werden in Bulgarien, Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Slowakei, Tschechien und Ungarn unter den folgenden Markennamen vertrieben: Linoladiol, Linoladiol N, Linoladiol Estradiol, Estradiol Wolff und Montadiol.

 

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von hochdosierten estradiolhaltigen Cremes (0,01% w/w) wurde am 11. April 2019 auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Im Jahr 2014 hatte die EMA eine Überprüfung des Risikos zur systemischen Aufnahme hochdosierter Estradiolcremes abgeschlossen und Maßnahmen zu deren Minimierung empfohlen, einschließlich einer Anwendungsbegrenzung der Cremes für bis zu 4 Wochen. Im März 2019 hat der Europäische Gerichtshof jedoch die Schlussfolgerungen der Überprüfung aus verfahrensrechtlichen Gründen teilweise für nichtig erklärt. Obwohl der Gerichtshof die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen nicht in Frage gestellt hat, führte die partielle Nichtigerklärung dazu, dass einige der zur Risikominimierung getroffenen Maßnahmen außer Kraft gesetzt wurden.

Die neue Überprüfung wurde vom Pharmakovigilanz-Risikobewertungsausschuss (PRAC), dem für die Bewertung von Sicherheitsfragen bei Humanarzneimitteln zuständigen Ausschuss, durchgeführt, der eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen hat.

Da diese Arzneimittel alle auf nationaler Ebene zugelassen sind, werden die PRAC-Empfehlungen nun an die Koordinationsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) weitergeleitet, um eine Entscheidung über ihre Umsetzung zu treffen. Die CMDh ist dafür verantwortlich, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die nach nationalen Verfahren in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen zugelassen sind.

 

12.04.2019 – Start des Verfahrens

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der EMA abgerufen werden:

 


Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 07.10.2019 (tB).

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