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RKI
Asylsuchende und Gesundheit
Berlin (5. Oktober 2015) – Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Möglichkeit des Imports von hierzulande seltenen Infektionskrankheiten durch Asylsuchende nach Deutschland aktuell als gering ein. Asylsuchende sind grundsätzlich für die gleichen Infektionen wie die ansässige Bevölkerung anfällig (z.B. grippaler Infekt, "Kinderkrankheiten"). Aufgrund der anstrengenden Reise, des oft fehlenden Impfschutzes und der engen Situation in den Aufnahmeeinrichtungen ist die Gruppe der asylsuchenden Menschen jedoch empfänglicher gegenüber Infektionskrankheiten. Das heißt die Asylsuchenden sind eher eine gefährdete Gruppe als eine Gruppe, von der für andere eine Gefahr ausgeht.
Beim Auftreten von Infektionskrankheiten kann trotz guter Infektionsschutzmaßnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden, dass einzelne Infektionen auch außerhalb der Gruppe der Asylsuchenden vorkommen. Eine Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch die Asylsuchenden sieht das RKI derzeit nicht, vor allem wenn die Bevölkerung den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen nachkommt.
Asylsuchende sollten grundsätzlich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft werden. Da der Impfstatus von Asylsuchenden jedoch häufig unklar ist und um möglichst frühzeitig nach Ankunft in Deutschland einen eventuell fehlenden Impfschutz nachzuholen, hat das Robert Koch-Institut in Abstimmung mit der Ständigen Impfkommission und den Ländern ein Konzept entwickelt, wie in der besonderen Situation der ersten medizinischen Versorgung Impfungen möglichst effektiv umgesetzt werden können. Außerdem hat das RKI eine Stellungnahme zu den im Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Thorax-Röntgenuntersuchungen bei Asylsuchenden veröffentlicht. Das RKI hat die Stellungnahme mit dem Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin abgestimmt.
Weitere Informationen
Quelle: Robert Koch-Institut, 05.10.2015 (tB).