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Trampolin: Diese Frühlingsregeln gelten auf dem Sportgerät
Unfallfreies Springvergnügen
Berlin (4. Mai 2021) — Der Absprung vom Trampolin hoch in die Luft trainiert die Muskeln und macht zudem auch noch Spaß. Ein guter Zeitvertreib für Kinder und bewegungsfreudige Erwachsene, gerade in Corona-Zeiten. Damit das Springvergnügen ungetrübt bleibt, raten Orthopäden und Unfallchirurgen allen alten und neuen Jumperinnen und Jumpern zur Beachtung einiger Regeln.
„Grundsätzlich fördert das Trampolinspringen die Stärkung der kindlichen Muskulatur und sorgt für einen guten Bewegungsausgleich. Aber ein Trampolin ist ein Sportgerät und kein Spielgerät. Daher muss man einige Dinge beachten, damit es nicht zum Unfall kommt“, sagt Prof. Dr. Michael J. Raschke, stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).
Mit dem Frühling und den steigenden Temperaturen werden auch wieder zahlreiche Gartentrampoline in Betrieb genommen. Gerade in Corona-Zeiten freuen sich die Kinder, endlich mit Freude ihre Kräfte auszulassen. Denn beim Trampolin steht der Spaß im Vordergrund – da denkt keiner an einen Unfall. Doch schnell ist er geschehen, besonders wenn Bewegungsroutinen noch fehlen. „Gerade mit dem Frühlingsbeginn sehen wir besonders viele Unfälle durch das Trampolinspringen. Das Körpergefühl und das motorische Gedächtnis müssen nach der Pause erst wieder aktiviert werden. Man sollte sich daher in den ersten Tagen nur locker einspringen und vor allem vorher auch das Trampolin auf seine Sicherheit hin überprüfen“, sagt Prof. Dr. Robert Rödl, Vorsitzender der DGOU-Sektion Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO).
Denn ist die Ungeduld zu groß, kann der Riesenspaß schnell beim Arzt oder im Krankenhaus enden. Typischerweise sind die Ellenbogen sowie die Kopf-Nacken-Region verletzungsgefährdet. Neben Zerrungen und Prellungen können komplizierte Brüche auftreten, im schlimmsten Fall mit bleibenden Nervenschäden. Die Folgen eines zu übermütigen Auftakts kennt Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher, Vorsitzender der DGU-Sektion Kindertraumatologie nur zu gut: „Wir sehen häufig Prellungen und Verstauchungen am Hand- und Kniegelenk, ebenso Brüche an Armen und Beinen. Auch Gehirnerschütterungen und Verletzungen der Wirbelsäule treten immer wieder auf.“
Besonders kritisch wird die Situation, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig auf dem Trampolin springen, dann wird die Lage schnell unübersichtlich. „Wenn Kinder unterschiedlichen Alters gleichzeitig auf dem Trampolin springen, führt das leicht zum Katapulteffekt“, sagt der Leiter der DGOU-Sektion für Prävention Dr. Christopher Spering. „Durch das unterschiedliche Gewicht kommt es zu einer Dynamik, die das leichtere Kind mitunter unkontrolliert durch die Luft fliegen lässt. Damit solche Situationen nicht auftreten, gehören Babys und Kleinkinder nicht auf das Trampolin.“
Deshalb ist es ratsam, langsam in die Saison zu starten und einige Regeln zu beachten. So bleibt das Trampolin ein Spaß ohne Tränen.
Einfache Frühlingsregeln minimieren die Risiken zum Saisonstart
5 Trampolinregeln
- Kinder sollten nur allein springen. Wenn mehrere Kinder zusammen springen, besteht Verletzungsgefahr durch einen Zusammenstoß.
- Gewagte Sprünge sind tabu. Saltos nur im Turnverein auf professionellen Trampolinen unter Anleitung üben.
- Während des Springens nicht essen, um Zungenbisse zu verhindern.
- Spielzeug oder Bälle gehören nicht aufs Trampolin.
- Nach 5 Minuten sollte eine Pause eingelegt werden, Ermüdung führt zu unsicheren Sprüngen.
Trampolincheck
- Nach dem Winter unbedingt kontrollieren, ob alle Sprungfäden noch intakt und nicht angerostet sind.
- Ist das Trampolin im Boden eingebaut (Inground Trampoline), sollte geprüft werden, ob die Bodenfreiheit noch ausreichend ist.
- Fangnetzte auf Risse und Schäden kontrollieren. Das UV-Licht und die Witterung lassen das Material schnell altern.
Weitere Informationen
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V., 04.05.2021 (tB).
Schlagwörter: DGOU, Sicherheit