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Pflegebevollmächtigter begrüßt Regelungen für mehr Personal, mehr Verantwortung und mehr Lohn in der Langzeitpflege
Pflegereform: Mit „Siebenmeilenstiefeln“ in die richtige Richtung!
Berlin (2. Juni 2021) — Staatssekretär Andreas Westerfellhaus begrüßt die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Pflegereform als Schritt mit „Siebenmeilenstiefeln“ in die richtige Richtung:
„Ich bin sehr froh, dass die nun vorliegende Pflegereform die dringendsten Probleme aufgreift, um sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegekräfte zu entlasten. Mit der Begrenzung der Eigenanteile und der Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel in der stationären Pflege sowie der verpflichtenden Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften nach Tarif werden auf den letzten Metern der Legislaturperiode echte Meilensteine gesetzt, um die künftige Pflegeversorgung sicherzustellen. Mehr Lohn, mehr Personal, mehr Kompetenzen für Pflegekräfte – die Bundesregierung hält Wort und verbessert die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege. Pflegebedürftige werden mit den Mehrkosten nicht allein gelassen, sie erhalten von der Pflegeversicherung höhere Leistungsbeträge und Zuschüsse zu den Eigenanteilen.“
Zu verpflichtenden Tariflöhnen meint Andreas Westerfellhaus:
„Nach dem Scheitern allgemeinverbindlicher Tarifverträge gibt die Bundesregierung die richtige Antwort. Von mir unterstützte Ideen, die vor ein paar Jahren noch belächelt wurden, werden endlich Realität. Mit der Tarifzahlung als Zulassungsvoraussetzung sowie entsprechenden Prüfrechten der Pflegekassen werden Tarifgehälter in der Langzeitpflege endlich die Regel.
Kein Träger in der Langzeitpflege wird mehr Tariflöhne verweigern können. Bezahlung nach Tarif – das ist Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die Pflegekräfte täglich leisten. Allerdings kann der Gesetzgeber nur den Rahmen vorgeben. Was faire Gehälter sind, legen die Sozialpartner vor Ort fest. Wie hoch ein Tariflohn ausfällt, hängt dabei vom Verhandlungsgeschick und auch von der Verhandlungsmacht der jeweiligen Gewerkschaft ab. Damit am Ende gute Löhne herauskommen, werden Gewerkschaften deshalb erheblich mehr Pflegekräfte unter ihren Mitgliedern brauchen.
Ich rufe auch die Pflegekräfte dazu auf, für ihre Interessen einzustehen und sich stärker zu engagieren. Auch von Euch hängt ab, wie der gesetzliche Rahmen wirkt!“
Der Pflegebevollmächtigte zur Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel in der stationären Pflege:
„Mehr Personal – das wünscht sich fast jede Pflegekraft. Wir erfüllen diese Forderung: Zur Vorbereitung einer verbindlichen Personalbemessung werden bundeseinheitliche Personalschlüssel verankert. Damit können Betreiber zusätzliches Personal refinanzieren. Denn egal, ob in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern gepflegt wird – gute Pflege braucht ausreichend Personal.“
Andreas Westerfellhaus begrüßt ausdrücklich auch die längst überfällige Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte. Pflegefachpersonen können nun im Rahmen einer Blankoverordnung die Dauer und Häufigkeit von häuslichen Krankenpflegeleistungen selbstständig bestimmen. Auch wird es möglich, dass sie Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen abgeben, an welche die Kassen gebunden sind. Der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten verringert sich und den Fähigkeiten von Pflegefachpersonen wird durch die Verordnungskompetenz stärker Rechnung getragen. Besonders freut sich der Pflegebevollmächtigte über die verpflichtende Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen und zur Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit.
Staatssekretär Westerfellhaus: „Ich freue mich, dass die Ergebnisse aus dem Strategieprozess der Konzertierten Aktion Pflege mit diesem Gesetz umgesetzt werden. Durch die neuen Regelungen wird Pflegefachpersonen mehr Entscheidungsspielraum und Selbstständigkeit in der Berufsausübung zuerkannt. Sie können endlich eigenständig das tun, wofür sie qualifiziert sind. Die Maßnahmen für mehr Verantwortung werten den Pflegeberuf auf und verbessern die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen.“
Der Pflegebevollmächtigte fordert aber auch deutlich, dass der Pflegereform weitere entscheidende Schritte folgen. Der oftmals sogenannte „größte Pflegedienst Deutschlands“, die pflegenden Angehörigen, und die Pflegebedürftigen müssen stärker bei der Pflege zu Hause unterstützt werden – durch eine passgenaue Beratung, deutlich mehr Flexibilität und Transparenz der Pflegeversicherungsleistungen sowie eine Dynamisierung des Pflegegeldes.
Quelle: Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, 02.06.2021 (tB).
Schlagwörter: Gesundheitspolitik, Pflegebevollmächtigter, Pflegereform