Altenpflege: Viele Unternehmen zahlen Beschäftigten keine gesetzliche Corona-Prämie

ver.di fordert Betroffene zur Geltendmachung auf

 

Berlin (16. April 2021) –Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert scharf die Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in Pflegebetrieben die gesetzlich zustehende Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro vorenthalten haben. „Ausgerechnet Beschäftigten, die oft nur Mindestlohn bekommen und in der Corona-Pandemie extrem gefordert und gefährdet sind, auch noch die gesetzlich geregelte Prämie zu verweigern, ist einfach nur noch schändlich. Was läuft in dieser Branche noch alles schief, wenn selbst Geld, für das es einen Rechtsanspruch gibt und das die öffentliche Hand für diese außerordentliche Beanspruchung übernimmt, nicht bei den Beschäftigten ankommt?“, so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Viele Beschäftigte, denen eine Prämie zusteht, hätten diese nicht erhalten, vor allem bei privaten Diensten in der ambulanten Altenpflege. “Dafür kann es keine Entschuldigung geben. Wer Verantwortung für die professionelle Pflege übernommen hat und hier sein Geld verdient, muss auch in der Lage sein, eine staatlich finanzierte Prämie zu beantragen und an die Beschäftigten weiterzureichen“, sagte Bühler. „Alles andere zeugt von Desinteresse oder gegebenenfalls sogar von Selbstbereicherung.“

„Wir empfehlen den betroffenen Beschäftigten dringend, ihre Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen,“ so Bühler weiter. Diese würden zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erstattungen durch die Pflegekassen mehr bekommen, aber das hätten sie sich selbst zuzuschreiben. Gewerkschaftsmitgliedern werde auch Rechtsschutz gewährt, wenn der Arbeitgeber den Anspruch nicht erfülle. Es sei zwar juristisches Neuland, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Gerichte den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber bestätigen, sei sehr hoch.

Eine aktuelle Studie der Steuerberatung ETL Advision zum Lohnvergleich in der Pflegebranche kommt zu dem Ergebnis, dass bundesweit bis Dezember 2020 mehr als 40 Prozent der Beschäftigten in den untersuchten ambulanten und teilstationären Pflegebetrieben die ihnen zustehende steuerfreie Corona-Prämie nicht erhalten haben. Für die Studie wurden mehr als 360.000 Datensätze ausgewertet, sie umfasst mehr als 1.000 Pflegedienste. Finanziert wurde die Prämie aus Mitteln des Bundes und der Bundesländer, die Auszahlung erfolgte über den Arbeitgeber. Die Prämie war im vergangenen Jahr, nach einer tarifpolitischen ver.di-Initiative, vom Bundestag beschlossen worden und steht allen Beschäftigten in den Pflegebetrieben in Deutschland zu; sie sollte bis spätestens Ende Dezember 2020 ausgezahlt sein.

Die Prämie sei ein wichtiges Zeichen der Anerkennung der Beschäftigten, so Bühler weiter. „Klar ist auch: Die Sonderzahlungen ersetzen keinesfalls eine grundlegend bessere Bezahlung in der Altenpflege und bessere Arbeitsbedingungen. Für die Zukunft brauchen wir dauerhaft bessere tarifliche Entgelte und Regelungen.“

 

 


Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), 16.04.2021 (tB).

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