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Krankenkassen erzielen in 2018 erneut hohen Überschuss von 2 Mrd. Euro

 

Berlin (7. März 2019) – Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit einem Einnahmeüberschuss von 2 Mrd. Euro im Jahr 2018 im dritten Jahr in Folge ein positives Finanzergebnis erzielt. Die Betriebsmittel und Rücklagen der Krankenkassen haben damit Ende Dezember einen Wert von rund 21 Milliarden Euro erreicht. Im Durchschnitt entspricht dies etwa 1,1 Monatsausgaben und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

„Die Wirtschaft läuft gut, die Krankenkassen haben weiterhin hohe Überschüsse. Beitragsgelder sind aber keine Sparanlagen, sondern sie sind dafür da, die Versorgung besser zu machen. Das tun wir. Und Krankenkassen mit besonders hohen Reserven müssen ihre Rücklagen ab 2020 innerhalb von drei Jahren unter die gesetzliche Obergrenze von 1 Monatsausgabe absenken. Dann haben die Beitragszahler auch etwas von der guten Finanzlage.“ (Bundesgesundheitsminister Jens Spahn)

Einnahmen in Höhe von rund 241,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 239,4 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,8 Prozent einen Zuwachs von 3,9 Prozent.

 

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Auch im vergangenen Jahr verbuchten alle Krankenkassenarten deutliche Überschüsse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro, die Ersatzkassen von 561 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 198 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 77 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 90 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt, erzielte ein geringes Defizit von 8 Millionen Euro.

 

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Auch der Gesundheitsfonds erzielte 2018 dank der positiven Einnahmeentwicklung einen Überschuss von 562 Mio. Euro. Damit verfügte der Fonds zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,7 Milliarden Euro. Durch die weiterhin sehr günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 4,3 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

 

Moderate Ausgabenzuwächse

Bei den Krankenkassen gab es im vergangenen Jahr einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,8 Prozent. Die Ausgabenentwicklung 2018 bewegte sich damit weitestgehend im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises, der im Oktober für das Gesamtjahr 2018  von einem ähnlichen Anstieg ausgegangen war.

 

Entwicklungen in den größeren Ausgabenbereichen

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind 2018 um 3,1 Prozent gestiegen. Bei Preisabschlüssen zwischen 2,5 und 3 Prozent deutet alles darauf hin, dass die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern wie im Jahr 2017 moderat verlaufen ist.

Die Arzneimittelausgaben stiegen um 3,1 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Bei den Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern gab es eine deutliche Erhöhung des Erstattungsvolumens um rund 9 Prozent.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 3,1 Prozent. Erhebliche Zuwächse verbuchten dabei insbesondere die Hochschulambulanzen, deren Vergütungen um rund 24 Prozent gestiegen sind sowie die psychotherapeutischen Leistungen, deren Ausgaben (inkl. Nachzahlungen für Vorjahre) um rund 18 Prozent stiegen.

Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg 2,7 Prozent, beim Zahnersatz 1,5 Prozent.

Deutlich überproportional sind die Ausgaben für Heilmittel mit 11,5 Prozent gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Der Zuwachs bei Hilfsmitteln betrug 4,7 Prozent.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach einer rückläufigen Entwicklung im  Vorjahr um 5 Prozent gestiegen.

Dieser überproportionale Zuwachs ist zum Teil auf erhöhte Zuführungen zu Altersrückstellungen und geringere Erstattungen von Verwaltungskosten durch die Renten- und Pflegeversicherung zurückzuführen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Altersrückstellungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum heraus, lag der Anstieg der Netto-Verwaltungskosten – ähnlich wie der Zuwachs bei den Leistungsausgaben – bei rund 3,9 Prozent.

 

Weitere Perspektive

Die endgültigen Finanzergebnissen des Jahres 2018 liegen Mitte Juni vor. Nach den aktuellen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der Prognose des Schätzerkreises spricht alles dafür, dass die GKV im Gesamtjahr 2019 wieder schwarze Zahlen schreiben wird. Nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises für 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den zur Deckung der Ausgaben erforderlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 0,9 Prozent festgelegt. Obwohl eine Reihe von Krankenkassen zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitragssatz abgesenkt hat, liegt der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz derzeit bei rund 1,0 Prozent.

Diese Differenz verdeutlicht den Spielraum, den die Krankenkassen haben, um ihre Versicherten durch Absenkungen der Zusatzbeiträge zu entlasten. Dabei ist der schrittweise Abbau überhöhter Finanzreserven, den das Versichertenentlastungsgesetz den Krankenkassen ab 2020 vorgibt, noch nicht berücksichtigt. Zum Jahreswechsel 2018/2019 hatten 69 von 110 Krankenkassen Betriebsmittel und Rücklagen oberhalb der Grenze von 1 Monatsausgabe; 42 davon hatten sogar Finanzreserven  oberhalb von 1.1/2 Monatsausgaben.

Ab 1. Januar 2019 profitieren die GKV-Mitglieder von den Regelungen des Versichertenentlastungsgesetzes. Rund 50 Mio. Beschäftigte und Rentner werden ab 2019 um jährlich insgesamt rund 7 Mrd. Euro entlastet, weil Arbeitgeber und Mitglieder die Beiträge wieder zu gleichen Teilen tragen.

Auch Selbstständige mit geringen Einkommen werden in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ab 2019 um jährlich insgesamt rund 1 Mrd. Euro entlastet. Der Mindestbeitrag für Selbstständige sank von monatlich 420 Euro auf rund 190 Euro und wurde damit zum Jahreswechsel mehr als halbiert. Hiervon profitieren mindestens 500 Tsd. Selbstständige mit geringen Einkommen.

 


Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 07.03.2019 (tB).

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