Großes Interesse an neuer Förderwelle des Innovationsausschusses zur Versorgungsforschung –
Erstmals sind medizinische Leitlinien gesondert ausgeschrieben

 

Berlin (11. Februar 2021) – Den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben auf seine drei Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungsforschung vom Oktober 2020 zahlreiche Projektanträge erreicht. Erstmals hatte das Gremium explizit auch die Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien ausgeschrieben. Mindestens 5 Millionen Euro – so die gesetzliche Vorgabe – sollen dafür jährlich aus dem Innovationsfonds aufgewendet werden. Ziel ist es, mit Hilfe des eigenständigen Teils des Bereichs Versorgungsforschung die Verfügbarkeit hochwertiger Leitlinien auf bislang wenig berücksichtigte Versorgungsbereiche auszuweiten und damit die medizinische Versorgung positiv zu beeinflussen. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 3. Quartal 2021 darüber entscheiden, welche Projekte finanziell gefördert werden können. In die Bewertung der Leitlinienanträge wird dabei neben Mitgliedern des Expertenpools insbesondere auch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) einbezogen.

„Ich freue mich sehr, dass wir auf unsere Förderbekanntmachungen zu Versorgungsforschungsprojekten wieder so viele Anträge bekommen haben. Nicht nur das: Mit 238 Anträgen haben wir sogar einen neuen Höchststand erreicht. Allerdings steht diesem hohen Interesse ein reduziertes Fördervolumen gegenüber. Wir haben in den nächsten 4 Jahren jeweils 40 Millionen Euro zur Verfügung, bislang waren es 75 Millionen Euro. Unsere Aufgabe wird es in den kommenden Monaten wieder sein, genauestens zu prüfen, welche der Projekte wir finanziell fördern können und sollten. Hohe Erwartungen habe ich hierbei auch an die eingereichten Anträge zur Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA.

 

Projektanträge im Bereich der Versorgungsforschung

Auf die themenoffene Förderbekanntmachung der Versorgungsforschung erhielt der Innovationsausschuss 65 Anträge. Weitere 173 Anträge gingen auf die themenspezifische Förderbekanntmachung ein, die sich auf die einzelnen Themenfelder wie folgt verteilen:

  • Versorgungsforschung zu Erkenntnissen im Umgang mit Pandemien: 15 Anträge
  • Patient Journey in der Versorgung: 37 Anträge
  • Sektorenübergreifende und ambulante PROMs/PREMs: 23 Anträge
  • Altersmedizin: 22 Anträge
  • Komplexitätsreduktion administrativer Aufgaben in der Versorgung: 3 Anträge
  • Prävention stärken: 54 Anträge
  • Hygienemaßnahmen in der ambulanten Versorgung: 2 Anträge
  • Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von KI-Anwendungen in der Versorgung: 17 Anträge

 

Projektanträge zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien

Die insgesamt 31 fristgerecht beim Innovationsausschuss eingegangenen Anträge auf Förderung der Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien verteilen sich auf folgende drei Themenfelder:

  • Versorgung bei seltenen Krankheiten: 17 Anträge
  • Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf: 10 Anträge
  • Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen: 4 Anträge

 

Neue Förderbekanntmachungen

Neue Förderbekanntmachungen im Bereich Versorgungsforschung wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im 2. Quartal 2021 veröffentlichen.

 

 

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Der G-BA fördert seit 2016 im Auftrag des Gesetzgebers mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.

Für die Jahre 2020 bis 2024 steht eine jährliche Fördersumme von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen pro Jahr 160 Millionen Euro auf die Förderung neuer Versorgungsformen. 40 Millionen Euro sind jährlich für die Förderung von Projekten der Versorgungsforschung vorgesehen. Mindestens 5 Millionen Euro der für die Versorgungsforschung zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien aufgewendet werden. Entsprechend ihres hohen und praxisnahen Stellenwerts für die Verbesserung der medizinischen Versorgung soll die Leitlinienentwicklung als eigenständiger Teil des Bereichs Versorgungsforschung etabliert werden. Die genauen Themenfelder werden jeweils vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Gegebenenfalls greift das BMG dabei auf Vorschläge der AWMF zurück.

  • Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.

 

 


Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 11.02.2021 (tB).

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