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Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet
Gesetz spart große Bereiche der Pflege bei Bonuszahlungen aus
Berlin (15. Mai 2020) — Einen Tag nachdem der Bundestag dem Gesetzesentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage zugestimmt hat, wurde dieses nun auch vom Bundesrat beschlossen. Es enthält zahlreiche Rechtsänderungen und Ermächtigungen, um die Corona-Pandemie bestmöglich zu bewältigen.Neben einer Neuregelung, dass Coronavirus- und Antikörpertestungen zukünftig vollständig von den Krankenkassen finanziert werden, wurde ebenfalls beschlossen, dass besonders in stationären Pflegeeinrichtungen vermehrt Tests durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde auch beschlossen, eine einmalige Sonderzahlung auszuloben, die jedoch große Bereiche der professionell Pflegenden ausspart.
Ausschließlich Pflegende, die in der stationären und ambulanten Langzeitpflege beschäftigt sind, erhalten im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Zahlung von bis zu 1000 Euro. Die einzelnen Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können diesen Bonus bis zu einer Summe von 1500 Euro aufstocken, die dann die Grenze der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreie Sonderzahlung ist.
„Es ist ein Zeichen der gesellschaftlichen Wertschätzung für die hohe physische und psychische Belastung, der die Beschäftigten in der Altenpflege durch die Corona-Pandemie ausgesetzt sind. Ich fordere nun alle Bundesländer auf, den Bonus um weitere 500 Euro zu erhöhen damit die maximale Steuerfreiheit auch wirklich ausgenutzt werden kann“, betont Patricia Drube, Sprecherin der Bundespflegekammer.
„Nicht nachvollziehbar ist, dass Beschäftigte in anderen Bereichen der Pflege komplett leer ausgehen sollen. Gerecht ist das nicht. Auch die Pflegefachpersonen in den Krankenhäusern stehen in regelmäßigem und unmittelbarem Kontakt mit Hochrisikopersonen oder bereits an Covid-19 erkrankten Patienten. Sie haben ein deutlich erhöhtes Risiko, selbst an Covid-19 zu erkranken. Die besonderen Erschwernisse, die aus der Verwendung von Schutzkleidung und Besuchsverboten resultieren, gibt es auch in anderen Sektoren der Pflege“, so Drube weiter.
Die nun beschlossene Corona-Prämie dürfe aber keine Beruhigungspille sein, um eine generelle finanzielle Aufwertung des Pflegeberufes auf die lange Bank zu schieben. „Wir brauchen einen bundesweit flächendeckenden Tarifvertrag in der Langzeitpflege und eine bessere Bezahlung aller Pflegefachpersonen“, so Drube abschließend.
Zum Hintergrund der Bundespflegekammer
Die Bundespflegekammer besteht aus den drei bestehenden Pflegekammern der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie dem Deutschen Pflegerat. Sie wurde am 14. Juni 2019 als Bundesvertretung der Pflegekammern in Berlin gegründet. Die jeweiligen Präsidentinnen oder Präsidenten der beteiligten Organisationen vertreten die Bundespflegekammer nach innen und nach außen. Der Sitz ist in Berlin. Die Bundespflegekammer vertritt die Anliegen ihrer Mitglieder auf Bundesebene.
- Die Bundespflegekammer informiert unter www.bundespflegekammer.de über ihre Arbeit.
Quelle: Bundespflegekammer, 15.05.2020 (tB)