48. Jahrestagung

Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) fordert zukunftsweisende Reform der medizinischen Notfallversorgung!

Berlin (9. Juni 2016) – Anlässlich ihrer Jahrestagung in Berlin vom 8.-10. Juni 2016 fordert die DGIIN eine zukunftsweisende Reform der medizinischen Notfallversorgung. Bereits in einem im Mai 2015 unter Federführung ihres neuen Präsidenten Prof. Dr. Reimer Riessen publizierten Positionspapier hat die DGIIN gemeinsam mit anderen in der Notfallmedizin aktiven medizinischen Fachgesellschaften auf Probleme und Defizite in der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland hingewiesen und ein Reformkonzept vorgelegt.

Besonders hervorzuheben sind hier die unzureichende Finanzierung der Vorhaltekosten im Bereich der stationären und besonders auch der ambulanten Notfallversorgung an den Krankenhäusern. Nach Ansicht der Autoren des Positionspapiers sollten Notaufnahmen als Teil der medizinischen Daseinsvorsorge durch kostendeckende Budgets finanziert werden, um eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung flächendeckend zu gewährleisten. Es sei für das Gesundheitssystem nicht sinnvoll, wenn in der Notfallversorgung anfallende Defizite in den Krankenhäusern durch ständige Leistungssteigerungen in anderen Bereichen kompensiert werden müssen.

Einige wesentliche Punkte dieses Papiers wurden in das im Januar 2016 in Kraft getretene neue Krankenhausstrukturgesetz aufgenommen. Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, sollen Zuschläge erhalten, die die Vorhaltekosten für die rund-um-die-Uhr-Versorgung von Notfällen besser abdecken. Auch sollen in Kooperation mit den kassenärztlichen Vereinigungen vertragsärztliche Notdienstpraxen in oder an den Notaufnahmen eingerichtet werden, die die Krankenhäuser im Bereich der ambulanten Notfallversorgung unterstützen. Gerade in diesem Bereich waren in den letzten Jahren erhebliche Mehrbelastungen für die Krankenhäuser zu verzeichnen.

Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wird derzeit im gemeinsamen Bundesausschuss beraten. Hier gilt es jetzt unter Einbeziehung der medizinischen Fachgesellschaften Organisationsmodelle zu finden, die im Sinne einer optimalen Patientenversorgung nach medizinischen Gesichtspunkten die Zuweisung der Patienten in den vertragsärztlichen oder klinischen Bereich der Notaufnahmen regeln und finanzieren. Durch ein gestuftes System von Notfallzentren soll eine flächendeckende Versorgung von einfachen bis hin zu komplexen lebensbedrohlichen Notfällen gesundheitsplanerisch erfasst werden. Auf Länderebene laufen bereits unter Beteiligung von Präsidiumsmitgliedern der DGIIN erste Vorgespräche mit kassenärztlichen Vereinigungen und Sozialministerien über evtl. Modellprojekte.

Durch diese Maßnahmen und die anstehende Einführung einer Zusatzweiterbildung Interdisziplinäre Notaufnahme durch die Bundesärztekammer soll eine Weiterentwicklung der Notfallmedizin auf internationalem Niveau in Deutschland gefördert werden. Doch auch die Bevölkerung ist gefordert und aufgerufen, die in den Notaufnahmen und Notfallzentren rund-um die-Uhr geleistete Arbeit wertzuschätzen und nur im Rahmen von ernsthaften akuten Gesundheitsstörungen und nicht als Ersatz für eine Konsultation des Hausarztes oder eines ambulanten Facharztes bei weniger dringlichen Problemen in Anspruch zu nehmen.


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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) , 09.06.2016 (tB).

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