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Nach BVG-Urteil
Pflegepersonal mit dem Problem nicht alleine lassen!
Berlin (25. Juli 2018) – Nach dem gestern vom Bundesverfassungsgericht gesprochenen Urteil über die Anforderungen an die 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierung von Patienten in der Psychiatrie weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf erheblichen Handlungsbedarf hin. „Erst einmal ist es gut und wichtig, dass mit dem Richterspruch von höchster Stelle jetzt Klarheit geschaffen wurde und die Grundrechte der Patienten gestärkt worden sind. Damit sind die Probleme, die sich vor Ort für die Versorgung und Behandlung solcher Patienten ergeben, aber noch nicht gelöst.
Der DBfK fordert alle Verantwortlichen in den Einrichtungen dringend auf, tragfähige Regelungen zu treffen und konsequent umzusetzen. Es darf nicht geschehen, dass das Pflegepersonal im Falle einer Eskalation mit dem Problem alleine gelassen wird“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Welche sonstigen Möglichkeiten stehen zur Verfügung und können genutzt werden? Soll ein solcher Patient durch ständige Anwesenheit von Mitarbeitern überwacht und ruhiggestellt werden? Dafür reicht die in aller Regel vorgehaltene Personaldecke bei weitem nicht aus. Soll es eine medikamentöse Ruhigstellung geben? Die müsste ärztlich angeordnet und medizinisch begründet werden. Eine chemische Sedierung hat erhebliche Nebenwirkungen, oft mit dauerhaften Gesundheitsschäden. Und schließlich: Auch Mitpatienten und Mitarbeiter haben Anspruch auf den Schutz ihrer Grundrechte, beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als betreuende Einrichtung und Arbeitgeber haben Kliniken die uneingeschränkte Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen.“
Hintergrund des gestern ergangenen Urteils war u.a. der Fall eines Patienten in einer psychiatrischen Klinik, der mehrfach Bombendrohungen abgesetzt und Mitpatienten und Mitarbeiter provoziert und bedroht hatte. Er hatte im Verlauf mehrerer Tage Geschirr zertrümmert, Mobiliar umgestoßen, mit Gegenständen geworfen und Einrichtungsgegenstände zerstört.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in beiden Fällen ist unter den Aktenzeichen 2 BvR 309/15 sowie 2 BvR 502/16 samt ausführlicher Begründung zu finden.
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Link zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: http://www.krankenpflege-journal.com/pflege-aktuell/10294-bundesversassungsgericht-fixierung-von-patienten.html
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 25.07.2018 (tB).