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DHPV begrüßt die Änderungen
Änderungen betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften treten heute in Kraft
Berlin (26. Oktober 2012) – “Wir begrüßen ausdrücklich die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes, die heute in Kraft treten. Durch diese Änderungen wird die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen mit Schmerzmedikamenten deutlich verbessert werden. Wir freuen uns, dass der Erfolg nach langen und intensiven Gesprächen gemeinsam mit unseren Partnern und dem Bundesgesundheitsministerium erreicht werden konnte“, so Marlene Rupprecht, MdB, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), anlässlich des Inkrafttreten der Änderungen betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften.
Zum Hintergrund: Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken, nachts, an Feiertagen und an Wochenenden kam es bisher in Notfallsituationen immer wieder zu Problemen hinsichtlich einer bedarfsgerechten Versorgung mit Schmerzmedikamenten für schwerst-kranke und sterbende Menschen, weil es Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt war, den Patienten notwendige Schmerzmittel in Krisensituationen zur Überbrückung zu überlassen. Dies ist ab heute erlaubt. Nachdem das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, treten heute die Änderungen der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband wurde als Dachverband von nahezu 1000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen mit inzwischen rund 80.000 Ehrenamtlichen und zahlreichen hauptamtlich Engagierten im Jahre 1992 gegründet und vertritt deren Interessen und die Belange der schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin sind darüber hinaus Mitglied im DHPV.
Quelle: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), 26.10.2012 (tB).