Änderungen betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften treten heute in Kraft

 

Berlin (18. Mai 2011) – “Der DHPV begrüßt ausdrücklich die beschlossenen Änderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen mit Schmerzmedikamenten wird dadurch deutlich verbessert. Als Dachverband von nahezu 1000 Hospiz- und Palliativeinrichtungen haben wir uns bereits seit langem, gemeinsam mit unseren Partnern, für diese Änderung eingesetzt. Wir freuen uns, dass dies nun gelungen ist“, so Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), anlässlich des Inkrafttretens der Neuregelungen am heutigen Tag.

 

Nachdem das Bundeskabinett die Änderungen beschlossen hatte, hatte auch das Plenum des Bundesrats am 15. April den Neuregelungen zugestimmt.

 

Damit ist es jetzt möglich, dass in stationären Hospizen und bei den Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ein Vorrat an Betäubungsmitteln für die Notfallsituation angelegt werden kann.

 

Zum Hintergrund: Der DHPV hatte sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen Schreiben und Gesprächen, insbesondere mit dem Bundesgesundheitsministerium, intensiv für diese Änderungen eingesetzt. „Trotz des mit den neuen Regelungen verbundenen großen Fortschritts für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen bleibt unbefriedigend, dass die in der ambulanten Palliativversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte den schwer kranken und sterbenden Menschen das Betäubungsmittel im Notfall auch nicht für einen begrenzten Zeitraum zur Überbrückung überlassen dürfen. Hier besteht dringend gesetzlicher Änderungsbedarf“, so Weihrauch. Hierzu finden aktuell Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium statt, in denen sich der DHPV mit weiteren Partnern intensiv für entsprechende Änderungen einsetzt.

 

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband wurde als Dachverband von nahezu 1000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen mit inzwischen rund 80.000 Ehrenamtlichen und zahlreichen hauptamtlich Engagierten im Jahre 1992 gegründet und vertritt deren Interessen und die Belange der schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin sind darüber hinaus Mitglied im DHPV.

 

 


Quelle: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), 18.05.2011 (tB).

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