ASB begrüßt Pflegeweiterentwicklungsgesetz

 

Köln (26. Juni 2008, ots) – Seit Einführung der Pflegeversicherung vor 17 Jahren galt die Förderung ambulanter Pflegestrukturen im Pflegeversicherungsgesetz als vorrangig. Die stationäre Pflege soll erst dann in Frage kommen, wenn alle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung ausgeschöpft sind. Dieser Vorrang wird nach Meinung des Arbeiter-Samariter-Bundes hilfreich unterstützt durch das zum 1. Juli 2008 in Kraft tretende Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das unter anderem eine Stärkung der Angehörigenpflege vorsieht.

 

"Und das ist gut so", betont Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, "denn pflegende Angehörige benötigen dringend weitere Unterstützung." Die Ausweitung der Tagespflegeleistungen, die Förderung von Beratung, die zusätzlichen Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen und die Weiterentwicklung des Ehrenamtes in der Pflege hat der ASB mit Freude zur Kenntnis genommen. Alle Änderungen dienen dem von den pflegebedürftigen Menschen gewünschten langen Verbleib in der eigenen Wohnung.

 

Der ASB begrüßt außerdem die Ausweitung der ambulanten Angebote und die stufenweise Erhöhung der Leistungssätze in der Pflegeversicherung. Allerdings hat der Verband bereits vor In-Kraft-Treten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes mit seinen Merksätzen zur Pflege von März 2008 darauf hingewiesen, dass das Pflegeweiterentwicklungsgesetz nur ein erster – wenn auch wesentlicher – Schritt zu einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung sein kann.

 

Es bleibt noch viel zu tun: Um Pflegebedürftigkeit nicht zum Lebensrisiko künftiger Generationen werden zu lassen, setzt sich der ASB dafür ein, dass sich alle Parteien des Bundestages gemeinsam für eine langfristige finanzielle Absicherung des Pflegerisikos engagieren und eine Lösung für eine nachhaltige Finanzierung herbeiführen.

 

Ebenso müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit der Pflegebedürftigkeitsbegriff schnellstmöglich neu definiert wird. "Mit dem Pflegeversicherungsgesetz wurde zwar der richtige erste Schritt getan, um die Kosten und die Belastungen des Risikos Pflegebedürftigkeit auf viele Schultern zu verteilen. Aber Pflegebedürftigkeit darf beispielsweise nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, weil sie dort keinen Anspruch auf die vollständigen Leistungen der Pflegeversicherung haben", warnt Gabriele Osing.

 

Der ASB sieht seine Aufgabe darin, stellvertretend für die von ihm betreuten Menschen, aber auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, positive Entwicklungen voranzutreiben und die Grenzen individueller Belastbarkeit aufzuzeigen.


Quelle: Presseinformation von ots, news aktuell GmbH vom 26.06.2008.

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