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AWMF-Stellungnahme Hochschulambulanzen: heutiger Stand und zukünftige Perspektiven
Düsseldorf (4. November 2011) – Die Verlagerung von Krankenversorgungsleistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor hat Konsequenzen für Forschung, Lehre und Weiterbildung in den Medizinischen Fakultäten und in den Universitätsklinika. Dadurch gewinnen Hochschulambulanzen zunehmend an Bedeutung. Nach § 117 Sozialgesetzbuch V ist der Zulassungsausschuss verpflichtet, auf Antrag Hochschulambulanzen zur ambulanten ärztlichen Behandlung von Versicherten in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang zu ermächtigen. Zu einer besseren Nutzung der Hochschulambulanzen hat die AWMF Empfehlungen erarbeitet.
Den vollen Wortlaut der Stellungnahme finden sie hier als PDF-Datei oder als Artikel in GMS Mitteilungen aus der AWMF unter der Adresse
http://www.e-gms.de/static/de/journals/awmf/2011-8/awmf000244.shtml – (HTML-Version) bzw.
http://www.e-gms.de/static/pdf/journals/awmf/2011-8/awmf000244.pdf – (PDF-Version)
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), 04.11.2011 (tB)