PFLEGE
AWARDS
Novartis schreibt 12. Oppenheim-Förderpreis für Multiple Sklerose aus
Jetzt bewerben! Förderprogramm 2021 der pbm Academy Stiftung: Best-Practices im…
Palliativmediziner Thöns erhält Deutschen Schmerzpreis
Jetzt bewerben: RheumaPreis 2021 – positive Vorbilder gesucht!
Gewinner des Teva Better Days Awards stehen fest
VERANSTALTUNGEN
Pflegeforum zur COVID-19-Impfung: Impulsvortrag, Diskussionsrunde, Beratungshotline – immer donnerstags ab…
Der Deutsche Schmerz- und Palliativtag 2021 findet online statt: 9.…
BGW forum – Online-Kongress: “Sicher und gesund in der Pflege”…
4./5. März 2021: „Parkinson und Bewegungsstörungen – Highlights Digital“ am…
Online-Experten-Talk „Die ersten 1.000 Tage – Basis für ein gesundes…
DOC-CHECK LOGIN
BARMER GEK fordert im Kampf gegen Klinikkeime rechtsverbindliche Maßnahmen
Berlin (18. Januar 2011) – "Das Konzept der Regierungskoalition gegen Klinikkeime ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem nun rechtsverbindliche Vorgaben folgen müssen", erklärt die Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Birgit Fischer. Es bleibe fraglich, ob die angekündigten Maßnahmen in irgendeiner Art und Weise verbindlich für Bundesländer, Kliniken und Ärztinnen und Ärzte sein werden. Die Erfahrung lehre, dass appellative Kann-Maßnahmen nicht geeignet seien, den Infektionen und multiresistenten Keimen wirksam zu begegnen. Fischer: "Wir unterstreichen deshalb unsere Forderung nach einheitlichen und verbindlichen Hygieneverordnungen in allen Bundesländern. Wir brauchen endlich eine nachhaltige und wirkungsvolle Überprüfung gesetzlicher Vorgaben durch die Bundesländer."
Eine Absage erteilt die BARMER GEK der Idee eines "Hygienesiegels" für Krankenhäuser. "Eigentlich gehört es zur Standardleistung einer Klinik, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten", so Fischer. Zudem würde ein Siegel Sicherheit suggerieren, die mitunter gar nicht vorhanden sei. Wirkungsvoller und für die Patienten nachvollziehbar wäre eine verpflichtende regelmäßige Veröffentlichung relevanter Infektionsraten von Kliniken.
Kritisch steht die BARMER GEK einer eigenen Gebührenposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gegenüber. Die Abrechnungsgrundlage im ambulanten Bereich berücksichtige bereits die Hygienestandards bei der Vergütung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Auch in der Krankenhausversorgung beinhalten die Fallpauschalen die Aufwendungen für Hygienemaßnahmen. Die reflexartige Forderung nach mehr Geld im System werde den strukturellen Problemen nicht gerecht.
Quelle: BARMER GEK, 18.01.2011 (tB).