„Beschämend“

Aussetzen pflegerischer Qualitätsstandards geht auf Kosten von Neugeborenen

Hannover (22. Dezember 2016) – Pflegepersonalvorgaben sind in Deutschland gesetzlich verankerbar. Dies wird laut Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest e.V., jedoch noch zu selten gelebt. Vielmehr werde ein offener Schlagabtausch von Politik und Wirtschaftsinteressen ausgetragen, der nicht dem Patientenwohl dient: „Es ist beschämend, wenn auf Kosten werdender Eltern und Neugeborener die Verankerung pflegerischer Qualitätsstandards von Leistungserbringern bloß belächelt und ignoriert wird“, so Dichter, der sich hiermit auf die kürzlich verkündete abermalige Aufschiebung verbindlicher Pflegepersonalvorgaben im Bereich der Neonatologie bezieht.

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA sieht u.a. einen höheren Anteil qualifizierten Pflegepersonals bei Neugeborenen in intensivmedizinischer Betreuung vor. Auf Druck der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurde die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie um weitere drei Jahre verschoben, da nicht genügend Personal zur Verfügung stünde, um die Vorgaben zum Stichtag 01. Januar 2017 zu bedienen. „Wirtschaftlich belohnt werden nun Kliniken, die trotz langjähriger Kenntnis der Anforderungen nicht in die Umsetzung der Pflegepersonalvorgaben investiert haben“, kommentiert Dichter die beschlossene Aufschiebung.

Wissenschaftlich ist das Thema unstrittig: „Anzahl und Qualifikation von Pflegenden auf einer Station stehen in einem direkten Zusammenhang mit der dortigen Versorgungsqualität. Das ist durch zahlreiche Studien hinlänglich belegt“, so Dichter. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt: In Deutschland betreut eine Pflegefachperson überdurchschnittlich viele Patienten im Krankenhaus. Während laut der europäischen RN4CAST Studie z.B. in Norwegen auf eine Pflegefachperson vier zu betreuende Patienten kommen, werden in Deutschland im Durchschnitt zehn Patienten pflegerisch betreut. Die Pflegenden leiden unter dieser chronischen Überlastung. Gleichzeitig fühlen sie sich verantwortlich für die kranken und pflegebedürftigen Menschen, die ihre Hilfe benötigen.

Der DBfK Nordwest fordert daher die kurzfristige Etablierung von Mindestpersonalvorgaben und die Sicherstellung der gesetzlichen Pausen- und Gesundheitsschutzvorschriften. Daneben müssen schnellstmöglich Personalbemessungsinstrumente entwickelt, die Ausbildungszahlen deutschlandweit erhöht und die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden. Konkrete Maßnahmen sind hier die sofortige Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes, eine deutliche Steigerung der finanziellen Vergütung von Pflegenden und die Etablierung von Pflegekammern.

„Das Thema der Überlastung professionell Pflegender brennt, wir müssen jetzt handeln. Es geht um die Gesundheit der kranken und pflegebedürftigen Menschen sowie der Pflegenden. Diese Gesundheit muss uns allen viel wichtiger sein als partikulare Arbeitgeberinteressen“, so Dichter.

Der DBfK Nordwest e.V. unterstützt in diesem Zusammenhang die Petition „Hamburger Appell für mehr Krankenhauspersonal“ des ver.di Landesbezirks Hamburg. Kernforderung der Petition ist die Umsetzung einer gesetzlichen Pflegepersonalbemessung.
 
 


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK Nordwest e.V. , 22.12.2016 (tB).

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