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Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
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BfArM zu Codein
Anwendungsbeschränkung bei der Schmerzbehandlung von Kindern
Bonn (22. August 2013) – Die Produktinformationen von codeinhaltigen Arzneimitteln sind, sofern sie zur Schmerzbehandlung bei Kindern zugelassen sind, zu aktualisieren. Die Aufforderung zur Textanpassung geht auf das entsprechende europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zurück, das mit einer Vereinbarung der Koordinierungsgruppe (CMDh) abgeschlossen wurde.
Quelle: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 22.08.2013 (tB).