„Budgets in der sozialen Pflegeversicherung“

Modellvorhaben gestartet

 

Berlin (30. April 2010) – Der GKV-Spitzenverband lässt seit April 2010 ein Modellvorhaben zum Thema „Budgets in der sozialen Pflegeversicherung“ durchführen. Dem Modellvorhaben zugrunde liegt ein im Jahre 2008 gefasster Bundestagsbeschluss, nach dem trägerübergreifende Budgets mit Blick auf die mögliche Aufnahme und Ausgestaltung innerhalb des SGB XI erprobt werden sollen. Mit der neuen Leistungsform des persönlichen (trägerübergreifenden) Budgets können pflegebedürftige Menschen anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldsumme erhalten, um sich erforderliche Hilfs- und Pflegedienstleistungen selbst zu beschaffen.

 

Die Ergebnisse der bereits in den Jahren 2003 bis 2008 von der sozialen Pflegeversicherung geförderten Modellprojekte „Pflegebudget“ und „Integriertes Budget“ sollen als Basis für weitere Erkenntnisse im Rahmen des neuen Modellvorhabens dienen. Die Ergebnisse dieser zwei früheren Projekte sind einzusehen unter: www.gkv-spitzenverband.de > Soziale Pflegeversicherung > Modellprogramm gem. § 8 Abs. 3 SGB XI.

 

Das Modellvorhaben „Budgets in der sozialen Pflegeversicherung“ ist über einen Zeitraum von 4,5 Jahren geplant. Das Vorhaben beinhaltet vier Phasen. Innerhalb eines Zeitraums von 13 Monaten werden die Phasen 1 und 2 durch das IGES Institut durchgeführt. Im Rahmen der ersten Phase sind zunächst Literaturrecherchen sowie Experteninterviews vorgesehen. Resultierend aus den Ergebnissen der Phase 1 sollen im Anschluss in der Phase 2 Strategien und Handlungsempfehlungen zur praktischen Implementierung von „Budgets in der sozialen Pflegeversicherung“ dargestellt werden.

 

Phase 3 (Praktische Implementierung) und Phase 4 (Evaluation der praktischen Implementierung) schließen sich nach Abschluss der ersten beiden Phasen voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2011 an. Der GKV-Spitzenverband unterstützt mit diesem Modellvorhaben die Politik bei der Umsetzung des Budgets in der sozialen Pflegeversicherung.

 

 

Hintergrundinfo

 

Gesetzliche Grundlage für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist § 8 Abs. 3 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband fördert auf dieser Grundlage solche Modellvorhaben mit jährlich bis zu 5 Mio. Euro. Ziel der Förderung ist es, die Versorgungsstrukturen und -konzepte der Pflegeversicherung im Hinblick auf neue Versorgungsformen für Pflegebedürftige weiterzuentwickeln, zukunftsweisende Versorgungsansätze zu unterstützen und vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. Vorrangig sollen modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte erprobt werden.

 


Quelle: Pressemitteilung GKV-Spitzenverband vom 30.04.2010 (tB).

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