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Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung
Ein kleiner Schritt zur Stärkung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“
Berlin (11. November 2015) – Der Bundesverband Geriatrie e.V. sieht im Pflegestärkungsgesetz II ein Signal zur Stärkung der Rehabilitation auch im Bereich der Altersmedizin. „Mit der angedachten Änderung im Rahmen des Gesetzes wird ein zwar kleiner, aber wichtiger Schritt in Richtung Stärkung des Grundsatzes ‚Reha vor Pflege‘ unternommen“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbands Geriatrie, Dirk van den Heuvel, in Berlin zu den entsprechenden Vorhaben der Bundesregierung. Der Bundestag hatte am 25.09.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in erster Lesung beraten. Damit soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt werden. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2016.
„Bekanntlich ist der Grundsatz ‚Reha vor Pflege‘ im deutschen Sozialrecht fest verankert“, betonte Dirk van den Heuvel. Allerdings sei die Umsetzung in die Praxis nach wie vor nicht ausreichend. Eine Ursache dafür sei die starke wirtschaftliche Determinierung des Sozialsystems. „Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung zeigt sich ganz klar, dass die geringe Unterstützung des Grundsatzes ‚Reha vor Pflege‘ durch wirtschaftliche Gründe zumindest gefördert wird“, schätzt der Bundesgeschäftsführer ein. So sei es für die Krankenkassen rein ökonomisch nicht sinnvoll, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Ausgelöst wird dieses Problem durch die bestehende Trennung zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und Gesetzlicher Pflegeversicherung. Die finanziellen Aufwendungen für die Rehabilitation müssen die Krankenkassen tragen, der „wirtschaftliche Erfolg“, d. h. die Vermeidung oder Minderung von Pflegekosten, kommt jedoch der Pflegeversicherung zugute. Zudem besteht auch für Personen, die schon Leistungen der Pflegeversicherung erhalten ebenfalls kein Anreiz geriatrische Rehabilitationsleistungen zu fördern, da die Pflegekasse untereinander in einem „Finanzausgleichsystem“ verbunden. Mehrkosten würden damit von der Gemeinschaft der Versicherten getragen, sodass kein „wirtschaftlicher“ Anreiz besteht.
Vor diesem Hintergrund komme der regelhaften Überprüfung im Sinne des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ besondere Bedeutung zu, hob Dirk van den Heuvel hervor. So müsse insbesondere bei der Pflegebegutachtung durch den MDK nicht nur die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit überprüft werden, sondern zugleich entschieden werden, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.
Van den Heuvel nahm auch zur Finanzierung des Vorhabens des Gesetzgebers Stellung. „Die im Koalitionsvertrag Aussagen dazu sind eindeutig“, so der Geschäftsführer. Dort steht „Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll“. Allerdings, so betonte Dirk van den Heuvel, sei dies noch nicht in die Praxis umgesetzt. „Diese Ankündigung muss nun vorrangig umgesetzt werden. Das würde ohne Frage noch einmal einen deutlich größeren Rückenwind für den Grundsatz ‚Reha vor Pflege‘ bewirken.“
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Der Bundesverband Geriatrie ist ein Verband von Klinikträgern die rund 320 geriatrische Kliniken bzw. Einrichtungen betreiben und über ca. 22.000 Betten/Rehaplätze verfügen. So sind unter anderem fast alle größeren Klinikverbünde und -Konzerne mit ihren geriatrischen Einrichtungen Mitglieder des Bundesverbandes.
Geriatrie, oder auch Altersmedizin, befasst sich mit den speziellen Erkrankungen oder Unfallfolgen älterer Menschen. Das Besondere an dieser Patientengruppe ist, dass ältere Menschen zumeist mehrfach krank (multimorbid) sind. Die geriatrischen Kliniken bieten, hierauf abgestimmt, multidimensionale geriatrische Therapien. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der sich auf psychische, funktionelle, soziale und ökonomische Belange erstreckt. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der älteren Menschen zu erhalten, bzw. soweit wie möglich wieder herzustellen.
Neben der Interessenwahrnehmung als politischer Verband sieht der Bundesverband Geriatrie e.V. seine besondere Aufgabe in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgung. Dazu wurde frühzeitig ein Daten- und Vergleichssystem mit Namen GEMIDAS aufgebaut und zu Gemidas Pro weiterentwickelt sowie die Erfahrungen für die Entwicklung eines eigenen Qualitätssiegels Geriatrie, welches von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vergeben wird, genutzt. Finanziell trägt sich der Verband über die Beiträge seiner Mitglieder. Der Bundesverband ist daher auch aus finanzieller Sicht eine unabhängige Organisation
Quelle: Bundesverband Geriatrie, 11.11.2015 (tB) Thomas Backe