PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
BVMed setzt sich für Stärkung des Diabetes-Selbstmanagements ein
Keine Verordnungsobergrenze für Blutzuckerteststreifen
Berlin (27. Januar 2015) – Für die Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes gibt es keine Obergrenzen. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einem neuen Positionspapier hingewiesen. Ärzte dürfen ihren Patienten die Menge an Teststreifen verschreiben, die diese nach ärztlicher Einschätzung benötigen. "Die ausreichende Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei Diabetes-Patienten mit Insulinpflicht ist unverzichtbar zur Kontrolle und sicheren Einstellung des Blutglukosewerts, sowie für die korrekte Behandlung", heißt es in dem Papier des BVMed-Fachbereichs Diabetes.
Der BVMed spricht sich darin für die Sicherstellung einer qualitätsgerechten gesamtheitlichen Diabetesversorgung und das Diabetes-Selbstmanagement ein. "Eine erfolgreiche Therapie vermindert die Kosten von Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes mellitus. Für die Behandlung ist die Blutzuckermessung ein unverzichtbarer Bestandteil." Das Positionspapier kann unter www.bvmed.de/blutzuckerteststreifen heruntergeladen werden.
Grundlage des BVMed-Papiers ist eine aktuelle Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe. Sie bestätigt, dass ein vorgegebener Orientierungsrahmen keine Höchstgrenze darstellt. Die Erklärung der KV Westfalen-Lippe gelte bundesweit, da die Versorgung von Versicherten einheitlich und nicht länderspezifisch geregelt sei, so der BVMed.
In der bisherigen Verordnungspraxis orientierten sich Ärzte in zahlreichen Fällen an "Orientierungs- oder Empfehlungsrahmen", die die Einhaltung von Verordnungsobergrenzen nahelegen, in der Regel 400 Teststreifen im Quartal.
Unsicherheiten bei der Verordnung rührten zudem aus der Angst vor sogenannten Regressen. Beschränkungen bei der Verordnung von Blutzuckerteststreifen würden aber die optimale Behandlung unterlaufen. Die Häufigkeit der Selbsttests und die benötigte Teststreifenmenge hänge alleine von der Stoffwechselsituation und den Lebensumständen des Patienten ab. Pauschale Richtgrößen seien unzulässig. Die KV-Klarstellung bekräftige den verordnenden Ärzten die Therapiehoheit und schaffe die notwendige Behandlungsfreiheit. "Eine erfolgreiche Therapie vermindert die Kosten von Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes mellitus. Für die Behandlung ist die Blutzuckermessung ein unverzichtbarer Bestandteil", so der BVMed abschließend.
Quelle: BVMed-Pressemeldung vom 27. Januar 2015 (tB).