BVMed stellt Vertragsgrundsätze zu ableitender Inkontinenz vor

"Vergütungssysteme müssen Versorgungskomplexität abbilden"

 

Berlin (21. Mai 2012) – Der Fachbereich "Stoma/Inkontinenz" des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, hat Vertragsgrundsätze für die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzprodukten vorgestellt. Zentrale Botschaft: Die Vergütungssysteme müssen die Versorgungskomplexität im Bereich der ableitenden Inkontinenz abbilden. Erforderlich sei eine bedarfsgerechte Verordnung der Hilfsmittel, die den unterschiedlichen Krankheitsbildern und dem individuellen Bedarf der Patienten gerecht wird. Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder, der Heterogenität und Individualität der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer sei es ratsam, separate Verträge für den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), die Dauerableitung und die aufsaugende Inkontinenzversorgung zu schließen, so der BVMed.

 

Zu den Vertragsgrundsätzen im Bereich der ableitenden Inkontinenzversorgung gehören aus Sicht des BVMed unter anderem folgenden Punkte:

 

  • Es muss eine Versorgung gemäß medizinischer Notwendigkeit sichergestellt werden (in Menge, Produkteigenschaften und Dienstleistung) – entsprechend den geltenden Richtlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften.
  • Die Wahlfreiheit des Patienten muss erhalten bleiben (Wahl des Produkts und Wahl des Leistungserbringers).
  • Die Vergütung muss dem Leistungserbringer eine Versorgung und Produktvielfalt ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Patienten gerecht wird.
  • Die Kalkulation eines Versorgungspreises darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein.
  • Der Vertragspreis muss auch die Lieferung, Dienstleistung und Administration abdecken.
  • Aufgrund der Heterogenität/Individualität der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer ist es ratsam, separate Verträge für ISK, Dauerableitung und aufsaugende Inkontinenzprodukte zu schließen.

 

Zu dem breiten Indikationsspektrum bei der ableitenden Inkontinenzversorgung gehören Blasenentleerungsstörungen infolge von neurologischen Krankheiten oder Verletzungen bzw. Schädigung von Nerven und Gehirn (Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Spina bifida, Schlaganfall, Alzheimer, Demenz), chronischer Harnverhalt, Lähmungen der Harnblase, Stilllegung oder starke Verengung der Harnblase nach operativen Eingriffen, altersbedingte Blasenentleerungsstörungen, altersbedingte Formen der Urin-Inkontinenz, Schädel- und Hirnverletzungen oder psychogene Erkrankungen.

Diese Heterogenität der Indikationsgruppen erlaube keine direkte Vergleichbarkeit der Versorgung. "Zur Mobilitätsförderung und Lebensentfaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sollte der Versorgungsbedarf der Patienten immer an die tatsächliche Lebenssituation angepasst werden", so die BVMed-Experten. In Anlehnung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) empfiehlt der BVMed 150 bis 180 Einmalkatheter monatlich (zwei Drittel Einmalkatheter ohne Auffangbeutel, ein Drittel Einmalkatheter mit Auffangbeutel).

Die bedarfsgerechte Versorgung je nach Krankheitsbild erfordere aus Sicht der BVMed-Experten eine enge Zusammenarbeit zwischen Facharzt und Leistungserbringer. Dies habe für den Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt Vorteile, denn: "Eine mit dem Arzt abgestimmte patientenindividuelle Hilfsmittelversorgung beugt Harnwegsinfekten vor – und spart damit Folgekosten." Im Einzelfall würden zudem Hilfsmittelversorgungen verordnet, die die Mobilität des Patienten ermöglichen, damit dieser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

 


 

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), 21.05.2012 (tB).

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