PFLEGE
AWARDS
Novartis schreibt 12. Oppenheim-Förderpreis für Multiple Sklerose aus
Jetzt bewerben! Förderprogramm 2021 der pbm Academy Stiftung: Best-Practices im…
Palliativmediziner Thöns erhält Deutschen Schmerzpreis
Jetzt bewerben: RheumaPreis 2021 – positive Vorbilder gesucht!
Gewinner des Teva Better Days Awards stehen fest
VERANSTALTUNGEN
Pflegeforum zur COVID-19-Impfung: Impulsvortrag, Diskussionsrunde, Beratungshotline – immer donnerstags ab…
Der Deutsche Schmerz- und Palliativtag 2021 findet online statt: 9.…
BGW forum – Online-Kongress: “Sicher und gesund in der Pflege”…
4./5. März 2021: „Parkinson und Bewegungsstörungen – Highlights Digital“ am…
Online-Experten-Talk „Die ersten 1.000 Tage – Basis für ein gesundes…
DOC-CHECK LOGIN
DGAI: Wissenschaftliches Fehlverhalten in der Anästhesie inakzeptabel
Chefarzt der Anästhesie am Klinikum Ludwigshafen entlassen
Nürnberg (26. November 2010) – Wie gestern bekannt wurde, hat das Klinikum Ludwigshafen den Chefarzt, Professor Dr. med. Joachim Boldt, mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben. Dem Anästhesisten wird vorgeworfen, sich eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben. Er soll eine angebliche Originalarbeit in der Fachzeitschrift „Anesthesia & Analgesia“ publiziert haben, deren Aussagen keine wissenschaftliche Studienerhebung zugrunde liegt. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) verurteilt jedes Fehlverhalten dieser Art und bedauert, dass eines ihrer Mitglieder gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen hat.
Am 28. Oktober dieses Jahres zog der Herausgeber der Zeitschrift Anesthesia & Analgesia eine Publikation des Autors Joachim Boldt zurück und begründete dies mit dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In seiner Arbeit1 hatte Boldt vorgegeben, zwei Medikamente, sogenannte Plasmaexpander, verglichen zu haben. Diese sollten bei zwei unterschiedlichen Patientengruppen, die während einer Operation am Herzen an eine Herzlungenmaschine angeschlossen waren, zum Einsatz kommen. Eine daraufhin eingesetzte wissenschaftliche Kommission kam nun zu dem Schluss, dass es keinen überzeugenden Beweis dafür gäbe, dass die der Veröffentlichung zugrundeliegende Studie durchgeführt wurde. Ein Indiz dafür ist, dass beispielsweise keine Labor- und Patientendaten über die Studie zur Verfügung stehen.
Die DGAI setzt sich seit Jahren für seriöses wissenschaftliches Verhalten ein und verpflichtet dazu auch ihre Mitglieder. Sie bedauert, dass nun ein Mitglied ihrer Gesellschaft einen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis begangen hat. „Die DGAI ist zum ersten Mal seit ihrem 57jährigen Bestehen mit einem solchen Problem konfrontiert. Das macht deutlich, dass Anästhesisten sich ihrer großen wissenschaftlichen Verantwortung stets bewusst sind und entsprechend seriös handeln“, ergänzt Professor Dr. med. Jürgen Schüttler, Präsident der DGAI. Nach der Empfehlung der DGAI „Zur Sicherung guten wissenschaftlichen Verhaltens“2 trägt jedes wissenschaftlich tätige Mitglied der DGAI die Verantwortung dafür, dass die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis von ihm/ihr und seinen/ihren Mitarbeitern eingehalten werden. Das Präsidium der DGAI berät derzeit über die daraus zu ziehenden personellen Konsequenzen.
Anmerkungen
-
J. Boldt et al. „Cardiopulmonary Bypass Priming Using a High Dose of a Balanced Hydroxyethyl Starch Versus an Albumin-Based Priming Strategy“ (Anesthesia & Analgesia 2009 109:1752-1762)
-
Empfehlung der DGAI “Zur Sicherung guten wissenschaftlichen Verhaltens“ <www.dgai.de/06pdf/08_447-QS-Sicherung.pdf>
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), 26.11.2010 (tB).