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David gegen Goliath
Continentale will Palliativversorgung nicht zahlen
Witten (22. Januar 2014) – Das Amtsgericht Witten muß jetzt entscheiden, ob private Krankenkassen für ihre zu Hause sterbenden Versicherten die Behandlungskosten übernehmen müssen. Es gibt in Deutschland Sterbende erster und zweiter Klasse. Während jeder gesetzlich Krankenversicherte das Recht auf eine Behandlung und umfassende Begleitung durch ein spezialisiertes Team aus Ärzten und Pflegekräften hat, schließen Privatversicherungen dieses Recht im „Kleingedruckten“ kurzerhand aus. So müssen schwerstkranke Privatversicherte auf dem Sterbebett auf die Kulanz ihrer privaten Krankenversicherung hoffen, sonst sollte ihnen diese eigentlich selbstverständliche Krankenversorgung angeblich nicht zustehen.
Und da wird es komisch: Der Verband der Privatkrankenkassen erklärt noch zu Jahresmitte, die Mitgliedsunternehmen würden stets die Kosten dieser spezialisierten ambulanten Palliativversorgung auf dem Kulanzweg übernehmen.
Augenscheinlich gibt es da aber schwarze Schafe: So treibt es die Dortmunder Continentale Krankenversicherung auf die Spitze, sie wird derzeit von den Erben einer verstorbenen Versicherten verklagt.
Noch zu Lebzeiten der Patientin weigerte sich die Continentale, die Kosten zu übernehmen. Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung behauptete die Continentale mal, dass eine medizinische Notwendigkeit gar nicht bestehe, mal zweifelte sie die Fachkompetenz des betreuenden Palliativteams an, wollte sogar die Arzturkunde des betreuenden Palliativarztes einsehen – ein einmaliger Vorgang in der ambulanten medizinischen Versorgung.
Sr. Beate vom Palliativnetz Witten e.V. ergänzt: Wir haben durch unsere 24stündige Bereitschaft 7 Tage die Woche von Arzt und Pflege erreicht, dass schlimmste Atemnot gut gelindert wurde, Tumorschmerzen nicht zur Verzweiflung führten und schlimme Wunden versorgt wurden. Letztlich konnte die Apothekerin in den Armen ihrer Tochter friedlich zuhause sterben. Die übliche Blaulichtmedizin kann das nicht – sie ist teurer und von den Menschen ungewünscht.
Hintergrund
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist im Sozialgesetzbuch V in § 37a seit dem 1.4. 2007 geregelt:
§ 37b SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen.
Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 Abs.1 des Elften Buches haben in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. Die Verträge nach § 132d Abs.1 regeln, ob die Leistung nach Absatz 1 durch Vertragspartner der Krankenkassen in der Pflegeeinrichtung oder durch Personal der Pflegeeinrichtung erbracht wird; § 132d Abs.2 gilt entsprechend.
Eine Vielzahl von Urteilen hat mittlerweile Privatpatienten Rechte vergleichbar zu Kassenpatienten zugesprochen – etwa bei der Langzeitbeatmung. Nichts anderes kann bei der Sterbebegleitung gelten, beruht diese doch letztlich auf dem Würdeschutz des Artikel 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Einen sterbenden, nach Luft ringenden Privatpatienten auf die „Regelversorgung“ zu verweisen (Rettungswagen – Intensivstation – Sterben an Geräten, anstelle von liebevoller und leidenslindernder Umsorgung in der eigenen Häuslichkeit) ist nicht nur unsinnig teuer, sondern schlicht WÜRDELOS.
Links
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Stellungnahme des PKV-Verbandes:
http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/pkv-mit-krasser-fehlversorgung-4892
-
Presseerklärung der Deutschen Stiftung Patientenschutz
https://www.stiftung-patientenschutz.de/news/466/68/Benachteiligung-von-Privatversicherten-bei-SAPV-und-Hospiz
Quelle: Palliativnetz Witten e.V., 22.01.2014 (tB).