DBfK fordert Sorgfalt bei Korrektur der Pflege-Transparenzvereinbarungen

 

Berlin (9. März 2010) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat als Vertretung der Leistungserbringer im eigenen Verband die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTVen) mit unterzeichnet, in denen auch eine wissenschaftliche Evaluation vereinbart wurde. Im Juli 2009 begannen die Prüfungen. Der breiten Öffentlichkeit stehen seit Anfang Dezember vergangenen Jahres erste Veröffentlichungen der Transparenzberichte zur Verfügung. Seitdem werden die Pflegenoten kontrovers diskutiert.

 

„Vorschnelle und wissenschaftlich nicht begründbare Korrekturen vor Abschluss der Evaluation wird der DBfK nicht mittragen,“ sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. Die vom MDS zum Expertenworkshop am 22.2.2010 vorgeschlagenen kurzfristigen Anpassungen der Bewertungssystematik auf der Grundlage von 928 stationär und 231 ambulant ausgewerteten Fällen lehnt der DBfK ab. Es sei nach Auffassung des DBfK ganz wesentlich, durch die Evaluation eine Klärung herbeizuführen, ob das Verfahren gesicherte Ergebnisse belegen kann. Es müsse unterschieden werden, ob die pflegerische Versorgung oder die Dokumentation in den Einrichtungen in bestimmten Kriterien mangelhaft ist. „Erst auf der Grundlage der Antworten auf diese Anforderungen sind Korrekturen möglich“, so Gille weiter.

 

Die PTVen sollen für die Nutzer von ambulanten und stationären pflegerischen Dienstleistungen eine Hilfestellung bieten, indem transparent die Ergebnisqualität der Einrichtung und die Lebensqualität der Bewohner abgebildet wird. Dies ist per se eine komplexe und schwierige Aufgabenstellung. Der DBfK sieht einen deutlichen Entwicklungsbedarf in einem lernenden System und wissenschaftlicher Evaluation. Dabei sollte auf Lernen durch Versuch und Irrtum möglichst verzichtet werden. Aktionismus vor dem Hintergrund politischen Gerangels und medialer Kritik ist hier kontraproduktiv.

 

Dem vorrangig diskutierten Problem von guten oder sehr guten Bereichs- und Gesamtnoten trotz ggf. mangelhafter Einzelkriterien, stellt sich auch der DBfK. Es besteht Einvernehmen mit allen am Prozess Beteiligten, dass belegbare Versorgungsdefizite transparent darzustellen sind. Um jedoch nicht Dokumentationsdefizite mit Versorgungsdefiziten zu verwechseln, darf sich eine Änderung nicht nur auf die Bewertung/Benotung beziehen, sondern muss ebenso inhaltliche Aspekte der Kriterien und Ausfüllanleitung berücksichtigen.

 

Unabdingbar ist zudem eine bundesweit einheitliche, fachlich solide Beurteilung und Bewertung. Dringend notwendig ist es, das teilweise abstruse Prüfgeschehen von Seiten der Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einzustellen. So kann es nicht sein, dass der Verbraucher in Schleswig Holstein die Information erhält, ein ambulanter Pflegedienst beachte die individuellen Wünsche des Pflegebedürftigen bei der Körperpflege nicht, nur weil aus der Dokumentation nicht hervorgeht, welche Wassertemperatur gewünscht wird und welche Körperpflegeprodukte der Patient bevorzugt. An dieser Stelle muss unmittelbar gehandelt werden.

 


 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. vom 09.03.2010 (tB).

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