DBfK: Informationen zur Impfung gegen Schweinegrippe

 

Berlin (12. August 2009) – Täglich kommen auch in Deutschland neue Meldungen über die Verbreitung der sogenannten Schweinegrippe auf den Tisch. Mit den Rückkehrern aus südlichen Urlaubsländern stieg die Zahl der Neuinfektionen rasant an, Krisenstäbe tagen und die Pandemiepläne werden angepasst. Für diesen Herbst wird eine Massenimpfung geplant.
Auch beim DBfK gehen vermehrt Anfragen zu diesem Thema ein. Wie sinnvoll ist eine Impfung? Welche Risiken und Nebenwirkungen hat sie, wie groß ist der damit verbundene Schutz vor Infektion überhaupt? Ist eine Pandemie im Spätherbst überhaupt noch aufzuhalten? Bin ich verpflichtet, mich impfen zu lassen? Wer nimmt die Impfung vor, muss ich dafür bezahlen? Müssen in den Tagen nach einer Impfung Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, wenn ich in einem Bereich mit immunsupprimierten Patienten arbeite?

Nach Aussage von Experten des Robert-Koch-Instituts Berlin können viele dieser Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Koordinierungsstelle für alle Informationen und Maßnahmen zu Schweinegrippe und Impfung ist das Bundesministerium für Gesundheit, von dort gehen auch die entsprechenden Verordnungen an die Bundesländer. Zur Zeit ist der Impfstoff in der Produktion und klinischen Prüfung, sichere Erkenntnisse über die Wirksamkeit werden erst im Laufe der nächsten Wochen erhoben werden können. Das BMG hat angewiesen, welche Bevölkerungsgruppen vorrangig geimpft werden sollen: chronisch Kranke, Schwangere und Menschen mit solchen Berufen, die unerlässlich für den Ablauf der bundesweiten Grippeschutzaktion sind, also z.B. Krankenpflegekräfte und Ärzte. Die Impfung wird aber in jedem Fall eine freiwillige Maßnahme sein, niemand kann dazu verpflichtet werden.

Eine arbeitsrechtliche Einschätzung dazu von DBfK Rechtsanwältin Anja Sollmann:
"Es besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Eine Zwangsimpfung könnte nur gemäß § 20 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrats eingeführt werden. Demnach kann derzeit auch kein Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Impfung seiner Mitarbeiter postulieren. Impfungen im Arbeitsverhältnis sind stets im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu sehen. Es kann hierbei eine dringende Empfehlung zur Impfung ausgesprochen werden, die jedoch vom Arbeitnehmer abgelehnt werden kann. Der Betriebsarzt entscheidet im Einzelfall, ob eine Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vorliegt. Hat er Bedenken, wird er diese dem Arbeitgeber mitteilen. Sind Bedenken seitens des Betriebsarztes festgestellt und dem Arbeitgeber gegenüber geäußert worden, muss der Arbeitgeber handeln und den Arbeitnehmer u.U. auf einen gefährdungsfreien Arbeitsplatz umsetzen. Das alles setzt aber eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und -abwägung voraus. Insbesondere bei einer Freistellung von der Arbeitspflicht ist eine umfassende Prüfung notwendig. Das ist nicht ohne weiteres möglich und zulässig und kommt sicherlich darauf an, in welchem Bereich die Pflegende arbeitet und in welcher Risikogruppe der Biostoffverordnung sich das Tätigkeitsgebiet befindet.

Eine Haftbarmachung halte ich für ausgeschlossen. Allenfalls könnte der Arbeitgeber in Erwägung ziehen, die Gehaltsfortzahlung der Arbeitnehmerin wegen selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit zu streichen. Aber auch das halte ich arbeitsrechtlich für schwer durchsetzbar. Fälle solcher Art sind bisher überwiegend im Bereich gefährlicher Sportarten entschieden worden. "

Vertiefend dazu auch ein interessanter Vortrag von Professor Dr. med. Dipl. Ing Stephan Letzel vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Johannes Gutenberg- Universität Mainz:

http://www.nationale-impfkonferenz.de/media/Vortraege_Eingeladene_Referenten/Letzel-Handout.pdf

Für aktuelle Informationen zum Verlauf der Schweinegrippe und zur Impfaktion sollte in den kommenden Wochen die Berichterstattung in den Medien aufmerksam verfolgt werden. Darüber hinaus sind wichtige, tagesaktuelle Meldungen und Infos zu finden bei

 

Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de  > Themenseite zu Influenza A/H1N1

Robert-Koch-Institut Berlin http://www.rki.de/cln_162/nn_205760/influenza.html?__nnn=true  

Verband der Betriebsärzte www.vdbw.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de/schweinegrippe  


Informieren Sie sich auch ggfs. über das Intranet, den betriebsärztlichen Dienst oder die Personalvertretung Ihrer Einrichtung.
 


 

Quelle: Mitteilung des DBfK (tB).

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