DBfK

Weg zu Patienten- und Mitarbeitersicherheit führt über gesetzliche Pflegepersonalstandards

Berlin (22. Juli 2016) – Der DBfK fordert gesetzlich definierte Pflegepersonalschlüssel und nach oben justierbare Personalmindeststandards in Krankenhäusern und Heimen. Dazu wird die deutsche Übersetzung eines Faktenblatts des Weltverbands der Pflegeberufe (ICN) zu "Nurse-Patient Ratios" vorgestellt. Es zeigt, warum feste Personalschlüssel nötig sind und welche Erfahrungen andere Länder damit gemacht haben.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert gesetzlich definierte Pflegepersonalbemessung und Personalmindeststandards in den Krankenhäusern. Dazu wird heute ein Faktenblatt „Nurse-to-Patient Ratios“ des Weltverbands der Pflegeberufe (ICN) in deutscher Übersetzung vorgestellt. „Während in Deutschland die Politik wenig tut, haben andere Länder längst Fakten geschaffen. Denn dass Patientensicherheit und eine gute, risikoarme Versorgung im Krankenhaus unmittelbar mit der Pflegepersonalbemessung korrelieren, bestreitet international niemand, die Studienlage ist eindeutig. Deshalb ist es verantwortungslos, die Personalbemessung in der Pflege dem freien Spiel der (ökonomischen) Kräfte zu überlassen. Wohin das führt, lässt sich an der Pflegesituation in deutschen Kliniken ablesen: Pflegen im Laufschritt, Versorgungs- und Hygienemängel, Medikationsfehler, gravierende Kommunikationsdefizite. Das Sparen an Pflegepersonal hat für die Beschäftigten gravierende Folgen: hohe Krankheitsausfälle, steigende Zahl stressbedingter Erkrankungen, Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutzbestimmungen, ethische Konflikte sowie schleichende Demotivierung. Das muss endlich aufhören!“, fordert DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

Seit Jahren weist der DBfK auf diese Probleme hin, die sich seit Aussetzen der Pflege-Personalregelung (PPR) 1996 und vor allem mit Einführung des DRG-Systems kontinuierlich verschärft haben. Für die Pflege im Krankenhaus fordert der DBfK:

Bemessung und Qualifikation des einzusetzenden Pflegepersonals müssen sich am tatsächlichen Versorgungs- und Pflegebedarf der PatientInnen und nicht an ökonomischen Interessen orientieren.

Der Gesetzgeber muss gesetzliche Personalbemessungs- inkl. vorgegebener, nach oben justierbarer Mindeststandards verpflichtend einführen. Die Einhaltung muss kontrolliert und Verstöße mit Sanktionen belegt werden. Das gilt für Krankenhäuser wie für Pflegeheime.

Der Staat hat seine Aufsichtspflichten in Bezug auf die Einhaltung geltenden Arbeitsrechts wahrzunehmen.

Mit diesen Forderungen befindet sich der DBfK im Übrigen in prominenter Gesellschaft. In seiner jüngst veröffentlichten Stellungnahme „Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus“ empfiehlt auch der Deutsche Ethikrat dringend die Einführung von gesetzlichen Pflegepersonalschlüsseln einschließlich Mindestquoten. Die Empfehlung wird sehr schlüssig begründet. Demgegenüber treten im aktuellen politischen Gestaltungsvakuum vermehrt „Krankenhausexperten“ auf den Plan, die den Pflegenotstand auf den Stationen bagatellisieren oder sogar negieren. Sie fordern statt Investitionen in mehr Pflegepersonal eine weitere ‚Optimierung der Produktivität‘ und mehr Geld für Digitalisierung, denn vor allem damit sei Qualitätsverbesserung zu erzielen. „Es ist wirklich erstaunlich, wer sich momentan alles berufen fühlt, die Arbeitssituation der Pflegenden im Krankenhaus zu beurteilen. Die Betroffenen selber – Pflegefachpersonen und ihre Patientinnen und Patienten – hat man aber offensichtlich zuvor nicht gefragt. Anders sind die abstrusen Empfehlungen und Gedankenspiele nämlich nicht zu erklären, die in die Welt gesetzt werden“, erklärt dazu der DBfK heute in Berlin. „Die Patientenversorgung in den deutschen Kliniken wäre längst kollabiert, wenn die Pflegefachpersonen nicht Tausende von Überstunden pro Jahr leisten, häufig auf Pausen verzichten und an eigentlich freien oder Urlaubstagen kurzfristig zum Dienst antreten würden. Die DBfK-Umfrage im Rahmen der Aktion ‚Mein Recht auf Frei‘ im Frühjahr zeigt die Brisanz deutlich.“


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 22.07.2016 (tB).

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