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DDG kritisiert IQWiG-Bericht zu Lixisenatid
Es darf keinen Sonderweg für Deutschland in der Diabetesversorgung geben
Berlin (8. Juli 2013) – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert den Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), wonach für das Diabetesmedikament Lixisenatid keine ausreichenden Daten über einen therapeutischen Zusatznutzen bei Diabetes Typ 2 vorliegen. Eine entsprechende Stellungnahme hat die Fachgesellschaft heute beim IQWiG eingereicht.
Zahlreiche klinische Studien belegen, dass die Injektion von Lixisenatid gegenüber einer Sulfonylharnstoff-Behandlung mit weniger Unterzuckerungen und einer geringeren Gewichtszunahme verbunden ist. „Das ist für viele Diabetespatienten ein wichtiger Zusatznutzen“, erklärt DDG Präsident Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel. „Aus diesem Grunde übernehmen auch viele europäische Länder die Therapiekosten für stark übergewichtige Patienten.“ Deutschland wolle offenbar in der Versorgung der Diabetespatienten einen Sonderweg einschlagen, kritisiert der Diabetologe aus Heidelberg.
Wie im Falle anderer Diabetesmedikamente zuvor, hatte das IQWiG vor allem das Fehlen direkter Vergleichsstudien von Lixisenatid gegenüber den hierzulande von den Krankenkassen geforderten Sulfonylharnstoffen in Höchstdosierung bemängelt. Solche Studien würden die Patienten jedoch dem Risiko gefährlicher Unterzuckerungen aussetzen, so die DDG. „Das wäre ein ethisch fragwürdiges Vorgehen“, betont Erhard Siegel. Das IQWiG habe sich mit der vorliegenden Evidenz- und Studienlage zu Lixisenatid wissenschaftlich nicht auseinandergesetzt, sondern erneut rein formale Gründe angeführt.
Das Medikament Lixisenatid gehört zur Substanzklasse der Glucagon-like-Peptide-1-Rezeptoragonisten. Die GLP-1-Rezeptoragonisten haben in zahlreichen klinischen Studien bewiesen, dass sie Vorteile gegenüber einer Therapie mit Sulfonylharnstoffen besitzen – es kommt zu weniger lebensbedrohlichen Unterzuckerungszuständen und einer begrüßenswerten Abnahme des Körpergewichts. „Bei vielen Menschen mit Diabetes Typ 2 konnte dadurch der Beginn einer Insulintherapie sogar auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden“, erklärt Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG.
Aufgrund dieser positiven Wirkungen empfehlen die amerikanische und europäische Diabetesgesellschaft EASD und ADA in einem gemeinsamen Positionspapier, GLP-1-Rezeptoragonisten anstelle anderer Medikamente einzusetzen, wenn das Medikament Metformin den Blutzuckerspiegel nicht in gewünschtem Maße normalisiert und die Vermeidung von Unterzuckerungen sowie eine moderate Gewichtsreduktion zusätzliche Therapieziele sind.
Weil GLP-1-Rezeptoragonisten häufig auch das Körpergewicht senken, sind sie besonders für übergewichtige Diabetespatienten mit einem Body-Mass-Index über 30 geeignet. „Deshalb erstatten Kostenträger in verschiedenen Ländern eine Therapie mit GLP-1-Rezeptoragonisten für diese Patientengruppe“, so Andreas Fritsche. „Es wäre vollkommen unverständlich, wenn ausgerechnet Deutschland anders verfahren und seinen Patienten diese Therapie vorenthalten würde.“
Die vollständige Stellungnahme der DDG finden Sie hier: