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Defizite bei der Inkontinenzversorgung in Pflegeheimen:
Heimbetreiber, Krankenkassen und Industrie an einem Tisch
Berlin (30. November 2011) – Pflegeheimbetreiber, Krankenkassen und die im BVMed organisierten Hersteller von Inkontinenzprodukten wollen sich den Defiziten der Inkontinenzversorgung in Pflegeheimen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe annehmen. Die Gründung der Arbeitsgruppe "zur Optimierung der Inkontinenz-Versorgung in institutionellen Einrichtungen" wurde auf einem Round-Table-Gespräch im November 2011 in Berlin beschlossen, teilte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt mit. Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, dass es Optimierungsbedarf bei der Inkontinzenzversorgung in Heimen gebe, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek.
Alle Beteiligten seien an einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Lösung interessiert. Auch die Krankenkassen hätten erkannt, dass Einsparungen bei den Produktpreisen bzw. Versorgungspauschalen Grenzen überschritten hätten. Die Heimbetreiber berichteten von negativen Auswirkungen durch Ausschreibungen (§127 1 SGB V) oder Verträge (§127 2 SGB V) der Krankenkassen mit Leistungserbringern in diesem Bereich in den letzten Jahren. Insbesondere kombinierte Ausschreibungen häuslicher und stationärer Inkontinenzversorgungen seien im Heimbereich ungeeignet, da sich die Versorgungsstrukturen und -prozesse in Heimen von denen im häuslichen Bereich deutlich unterscheide. Die Heimbetreiber bemängeln, nicht am Entscheidungsprozess beteiligt zu sein. Auch gebe es eine unzureichende Anpassung an bestehende Qualitätsmanagementsysteme und Versorgungsstrukturen vor Ort. Nach Schätzungen der Teilnehmer seien rund 70 Prozent aller Heimbewohner inkontinent – mit steigender Tendenz. Zudem gebe es verhältnismäßig mehr Inkontinente mit hohen Schweregraden als im häuslichen Bereich. Die demografische Entwicklung lasse vermuten, dass sich diese Situation weiter verschlechtern werde.
Für die Heimbetreiber ist es daher wichtig, eine direkte Einflussnahme auf die Lieferanten zu haben, da man für die Pflege und Gesundheit der Heimbewohner verantwortlich sei. Bei Ausschreibungen oder Verhandlungsverträgen der Krankenkassen seien Heimvertreter bisher jedoch komplett außen vor. Krankenkassenbezogene Ausschreibungen oder Verhandlungsverträge seien in Heimen alleine schon deshalb kritisch zu sehen, da bei der Versorgung der Heimbewohner kein Unterschied nach der Krankenkassenzugehörigkeit gemacht werden könne. Die Versorgung richte sich allein an den Bedürfnissen der Bewohner aus. Die Pflegekräfte seien an den Expertenstandard gebunden und für die Qualität verantwortlich. Das Heim sei damit unabhängig von der Versorgungsregelung der Krankenkasse für die Heimbewohner verantwortlich.
Mehr Informationen zum Thema Inkontinenzversorgung gibt es unter www.bvmed.de/themen/inkontinenz
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e.V., 30.11.2011 (tB).