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Dt. Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft fordert freie Verschreibung für Triptane
Unterschiedliche Verträglichkeiten und Nebenwirkungen bei den verschiedenen Arzneien
Rostock (16. April 2008) – Mit Sorge registriert die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG) zunehmende Hinweise, dass viele Migränepatienten nicht mehr die Medikation verschrieben bekommen, die ihnen am besten zur Behandlung ihrer Migräneattacke hilft. Hintergrund ist zum einen, dass die Substanz Naratriptan unter dem Handelsnamen Formigran® seit dem 1.4.2006 nicht mehr verschreibungspflichtig ist und frei in den Apotheken gekauft werden kann. Zum anderen ist das älteste auf dem Markt befindliche Triptan, Sumatriptan, als Generikum und damit deutlich billiger erhältlich. In der Folge werden vielen Patienten die anderen Triptane vorenthalten. „Triptane sind jedoch keine homogene Gruppe gleich wirksamer Medikamente,“ sagt Prof. Dr. Dr. Stefan Evers, Vizepräsident der DMKG. Es gebe bei den unterschiedlichen Arzneien trotz ähnlicher Wirkungsmechanismen deutliche Unterschiede bei Nebenwirkungen und Wirksamkeit. Daher müsse jeder Patient ein für ihn wirklich wirksames Triptan erhalten. In Deutschland gibt es rund acht Millionen Patienten, die an einer Migräne leiden.
Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass bei circa 50 Prozent derjenigen Patienten, die nicht befriedigend auf ein spezielles Triptan ansprechen, ein anderes Triptan wirksam ist. Des Weiteren zeigt sich, dass Patienten je nach Dauer der Migräneattacke eine differentielle Therapie benötigen. Die DMKG fordert daher, auch in Zukunft alle Triptane frei zu verschreiben.
Insbesondere ist die in einigen Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Deutschland geübte Praxis, die Ärztinnen und Ärzte nur noch auf Naratriptan zu verweisen und kein Triptan mehr zu verschreiben, unzulässig. Hierzu liegen der DMKG entsprechende Schreiben von verschiedenen KV-Bezirken vor. Das Gebot der Arzneimittelrichtlinie Ziffer 16.10, wonach Medikamente nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verschrieben werden dürfen, wenn sie auch frei verkäuflich erhältlich sind, gilt allenfalls für die Packung Naratriptan mit zwei Tabletten. Alle anderen Triptane, auch die Packung Naratriptan mit sechs Tabletten, dürfen auch weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. Jede weitere Einschränkung der Verschreibung von Triptanen ist nach der Datenlage nicht zu rechtfertigen und auch juristisch nicht haltbar.
Nicht zielführend sieht die DMKG auch die neuen Richtlinien für die Leitsubstanzen, die jetzt von den meisten KV-Bezirken herausgegeben worden sind. Darin ist ein Verschreibungsanteil von fast 50 Prozent für Sumatriptan 50 mg oral an allen Triptanen vorgesehen. Sumatriptan ist das älteste derzeit auf dem Markt erhältliche Triptan. Da erfahrungsgemäß bis zu 40 Prozent aller Migränepatienten, die aufgrund der Schwere der Anfälle Triptane brauchen, ein moderneres Triptan als Sumatriptan benötigen, ist die Therapiefreiheit dadurch massiv bedroht. Auch dies kann dazu führen, dass Patienten das für sie beste Triptan vorenthalten wird. Dadurch müssen die Betroffenen nicht nur eine Einschränkung ihrer Lebensqualität hinnehmen, es entstehen auch indirekte Kosten durch vermehrten Ausfall am Arbeitsplatz und verminderte Produktivität.
Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, deren Hauptanliegen es ist, das Wissen über Kopfschmerzen und ihre Behandlung zu verbreiten und die Forschung über die Entstehung von Kopfschmerzen zu unterstützen.
Quelle: Presseinformation der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. vom 16.04.2008.