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Empfehlungen des Beirates zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
DBfK fordert rasche Umsetzung der Empfehlungen im Leistungsrecht
Berlin (29. Januar 2009) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) begrüßt die Empfehlungen des Beirates zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. „Mit diesem neuen Begriff wird der individuelle Unterstützungs- und Hilfebedarf auf eine neue Grundlage gestellt“, sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. Damit würde die bisherige verrichtungsbezogene Minutenpflege wegfallen, so Gille weiter.
Besonders positiv ist, dass der neue Begriff und das Begutachtungsverfahren erstmalig pflegewissenschaftlich begründet, entwickelt, erprobt und evaluiert wurden. Mit dem neuen Verfahren würden die Voraussetzungen geschaffen, für eine an dem tatsächlichen pflegebedürftiger Menschen orientierten Unterstützungs- und Hilfeangebot. Deutlich gestützt würde die Berücksichtigung von betroffenen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf Grund demenzieller Störungen.
Der DBfK fordert eine rasche Umsetzung der Empfehlungen des Beirats im Leistungsrecht. Zukünftig werden mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Das verlangt in Konsequenz eine Korrektur der Finanzierung.
Besonders bedeutsam sind darüber hinaus angemessene Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung für beruflich Pflegende.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e.V. vom 29.01.2009.