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Kuratorium Deutsche Altershilfe
Gesetze gegen Diskriminierung ausweiten
Köln/Münster (24. August 2011) – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reicht nicht aus, um ältere Menschen vor Diskriminierung zu schützen – das Kuratorium Deutsche Altershilfe und Landesseniorenvertretung NRW fordern anlässlich des fünften Geburtstages des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AAG) Verbesserungen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte ausgeweitet werden. Das fordern fünf Jahre nach der Einführung des Gesetzes das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) und die Landesseniorenvertretung NRW. „Das AGG bietet zwar schon jetzt einen verbesserten Schutz vor Ungleichbehandlungen. Es gibt älteren und alten Menschen erstmalig einen direkt einklagbaren Gleichbehandlungsschutz, den es vorher nicht gab“, sagt Dr. Peter Michell-Auli, Geschäftsführer des KDA. „Der Schutz reicht aber noch nicht aus.“ So können Ältere derzeit nichts dagegen ausrichten, wenn sie zum Beispiel aufgrund ihres Alters das Schöffenamt nicht mehr ausführen dürfen oder einen Kredit wegen einer festgelegten Altersgrenze nicht bekommen. „Dabei sind dies auch Diskriminierungen“, erklärt Gaby Schnell, Vorsitzende der Landesseniorenvertretung NRW.
KDA und Landesseniorenvertretung schlagen umfangreiche Antidiskriminierungspolitik vor
Nach Geschlecht und Behinderung ist das Alter das dritthäufigste Diskriminierungsmerkmal. Dies geht aus der Auswertung der Beschwerden hervor, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingehen. Derzeit fehlt in Deutschland aber der Wille, den Diskriminierungsschutz auszuweiten. Auch auf europäischer Ebene tue sich wenig, sagt die KDA-Expertin für Altersdiskriminierung, Annette Scholl, die gleichzeitig Europa-Referentin des Kuratoriums ist: „Die bisherigen EU-Diskussionen sind von einer eindeutigen Nein-Haltung der Deutschen geprägt.“
Die Benachteiligung aufgrund des Lebensalters sei das Ergebnis verschiedener Ursachen. „Dem kann man nicht mit einfachen Lösungen begegnen. Man braucht eine umfassende Strategie“, so Annette Scholl. Das KDA und Landesseniorenvertretung schlagen deshalb eine umfangreiche Antidiskriminierungspolitik vor. „Eine solche Antidiskriminierungspolitik“, so Barbara Eifert, wissenschaftliche Beraterin der Landesseniorenvertretung, „sollte aus mehreren Bausteinen bestehen: Gesetzliche Grundlage inklusive Beratungsinfrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit mit den Zielen Bewusstseinswandel sowie Stärkung und Unterstützung älterer Menschen.“
Weitere Informationen
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In der Ausgabe 5/2011 des KDA-Fachmagazins ProAlter ist der Artikel „Fünf Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Weitere Strategien gegen Altersdiskriminierung müssen folgen“ von Annette Scholl erschienen.
Quelle: Kuratorium Deutsche Altershilfe – Wilhelmine Lübke Stiftung e. V., 24.08.2011 (tB).