PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
GKV-Spitzenverband
Vergütungssystem für psychiatrische Kliniken wird zielgenauer justiert
Berlin (10. April 2014) – Ab kommendem Jahr wird die Vergütung für psychiatrische Kliniken den Versorgungsaufwand der Häuser genauer widerspiegeln. Entsprechende Weichen für eine Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) haben die Selbstverwaltungspartner – der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) – Anfang April in Form einer neuen Vereinbarung gestellt.
PEPP war vor zwei Jahren bundesweit eingeführt worden und hatte anfangs zu einigen Akzeptanzproblemen geführt. Die Kritik hatten die Selbstverwaltungspartner aufgegriffen und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus mit einer Überarbeitung des Pauschalenkatalogs beauftragt.
Die präzisere Abbildung des Versorgungsaufwands für psychiatrische Patientengruppen entsprechend seines Verlaufs beim Erlös der Krankenhäuser wird dadurch erreicht, dass künftig im PEPP-System auch ergänzende Entgelte für bestimmte Intensivbehandlungen und 1:1-Betreuungen bei Erwachsenen abrechenbar sind. Zudem wird es indikations- und verweildauerabhängig gleiche Tagessätze geben, mit denen die Vergütungssprünge, wie sie die ersten beiden PEPP-Systemjahre kannten, zukünftig vermieden werden. Neu ist auch, dass der Entlassungstag aus dem Krankenhaus mit dem neuen Entgeltkatalog ab 2015 abrechenbar wird.
„Dieser Beschluss beweist den gemeinsamen Willen aller Beteiligten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, „das als lernendes System konzipierte Vergütungssystem für Psychiatrie und Psychosomatik zusammen weiterzuentwickeln. Jetzt liegt der Ball bei den psychiatrischen Krankenhäusern. Sie müssen auf das PEPP-System umsteigen. Nur so kann die Vergütung sachgerecht weiterentwickelt, die Leistungsdokumentation verbessert und die längst überfälligen Qualitätssicherungsmaßnahmen vorangebracht werden. Eine Verlängerung der Optionsphase, wie sie von einigen Krankenhausvertretern derzeit ins Gespräch gebracht wird, wäre vollkommen kontraproduktiv.“
Quelle: GKV-Spitzenverband, 10.04.2014 (tB).