Informationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen

Mehr Transparenz über Patientenrechte in Deutschland

 

Berlin (26. Juni 2013) – Drei Monate nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes hat heute der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller eine umfassende Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten.

 

Am heutigen Tag fand im Bundesministerium für Gesundheit auch eine Veranstaltung der BAG Selbsthilfe zum Thema Patientenrechte statt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eröffneten die Veranstaltung. Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung diskutierte im Anschluss mit Vertretern der Selbsthilfe, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Vertretern des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen über die anstehende Umsetzung des Patientenrechtegesetzes. Alle drei betonten den hohen Stellenwert der Patientenrechte in Deutschland.

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte: „Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten gut informiert sind und ihre Rechte beim Arztbesuch kennen. Durch das Patientenrechtegesetz haben wir ihre Rechte gesetzlich verankert und dadurch gestärkt. So können sie das Behandlungsgeschehen verantwortungsvoll mitbestimmen und gemeinsam mit dem Arzt die für sie richtigen Entscheidungen treffen.  In dem vorliegenden Ratgeber ist alles, was Patientinnen und Patienten rund um die ärztliche Behandlung wissen müssen, noch einmal anschaulich zusammengestellt. Wir wollen alles tun, damit Patientinnen und Patienten ihre Rechte selbst in die Hand nehmen können.“

 

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagte: „Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten nicht nur mehr Rechte haben, sondern dass sie diese auch kennen und im konkreten Fall einfordern können. Was nützen Wahlfreiheit und Beschwerderechte, wenn keiner sie kennt? Studien zeigen, dass drei von fünf Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Es ist uns gelungen, mit dem Patientenrechtegesetz zum einen die Rechte gesetzlich zu fixieren und zu stärken und zum anderen auch mit Hilfe dieser Broschüre die Bevölkerung darüber zu informieren. Auch die heutige Veranstaltung der BAG Selbsthilfe trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen.“

 

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärte: „Patienten und Versicherte fühlen sich oft als Bittsteller, auch weil sie ihre Rechte gar nicht oder nur unvollständig kennen. Das Patientenrechtegesetz hat deshalb nicht nur die Rechte der Patientinnen und Patienten gestärkt und erstmals im Zusammenhang festgeschrieben, sondern es hat mir auch den gesetzlichen Auftrag gegeben, die Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Form über ihre Rechte zu informieren. Diesen Auftrag erfülle ich mit der heute vorgestellten Broschüre „Ratgeber für Patienten“. Damit werden die bestehenden Rechte für jedermann nachlesbar und dies auch in verständlicher Sprache, was mir besonders wichtig war. Denn das Wissen über diese Regelungen wird entscheidend dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte künftig besser durchsetzen können.“

 

Mit dem seit 26. Februar diesen Jahres geltenden Patientenrechtegesetz wurden diese Rechte erstmals gesetzlich festgeschrieben und gestärkt. Wesentliches Anliegen war dabei, die Rechtslage für die Patientinnen und Patienten transparenter und bekannter zu machen, um so für eine bessere Umsetzung und Beachtung der Patientenrechte im Versorgungsalltag zu sorgen.

 

 

Download

 

Die Broschüre finden Sie im Internet unter:

 

 


 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 26.06.2013 (tB).

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