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Kongress Pflege 2012
Pflegeberufe wichtigster Partner der Ärzte: „Synergie-Effekte nutzen durch Arbeitsteilung“
Statement von Dr. med. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
Berlin (26. Januar 2012) – Wir Ärzte sehen in den Pflegeberufen unsere wichtigsten Partner bei der Patientenversorgung, aber auch im Hinblick auf deren Sicherstellung unter dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Nach einer Studie zum Fachkräftemangel in Deutschland(1) fehlen im Jahr 2020 voraussichtlich 56.000 Ärzte, was sich in 2030 auf 165.000 erhöhen wird. Bei den nicht ärztlichen Gesundheitsberufen werden im Jahr 2020 140.000 Arbeitnehmer fehlen und in 2030 gar 786.000 (340.000 ambulant, 447.000 stationär). Um diesem Mangel der Zukunft entgegenzusteuern, brauchen wir bereits heute Lösung bzw. müssen wir bereits heute Konsequenzen ziehen. „Synergie-Effekte nutzen durch Arbeitsteilung“ heißt also das Zauberwort! Dies kann geschehen durch:
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Case Management im stationären Bereich durch Koordinierung und Organisation der Arbeitsabläufe, z.B. bei der Aufnahme, bei Diagnostik, bei standardisierten Therapien und bei der Entlassung.
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Konkrete Beispiele dieser Arbeitsteilung sind: standardisierte Anamnese bei der Aufnahme; Durchführung festgelegter diagnostischer Maßnahmen, wie Labor, Röntgen, EKG; qualifizierte technische Leistungen, wie organspezifische Sonografie, z.B. Schilddrüse, Doppler-Sonografie; Wundmanagement; prä- und postoperatives Schmerzmanagement; Beratung in der Prävention; Beratung chronisch Kranker. Als praktizierender Hausarzt kann ich Ihnen versichern, dass wir in der Realität bereits viel weiter sind und wir derzeit eigentlich nur versuchen „das Faktische und das Normative übereinzubringen“, d.h. die gelebte Realität zu legalisieren. Aber abschließend: Anamnese, Diagnose und Therapiehoheit sowie Indikationsstellung müssen beim Arzt bleiben!
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qualifizierte Assistenzberufe: Operationstechnischer Assistent (OTA – betreuen Patienten vor und nach Operationen, bereiten Operationseinheiten vor und assistieren bei Eingriffen), Anästhesieassistent (Medizinischen Assistent für Anästhesie – MafA), Physician Assistant (PA – intermediär medizinischer Assistent, der hochspezifische Aufgaben im operativen und interventionellen Bereich unter Aufsicht eines Arztes durchführt).
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Kritisch-konstruktive Begleitung der Modellprojekte(2) nach Paragraph 63 Abs. 3c SGB V. Krankenkassen und Ärzte können künftig in Modellprojekten die Übertragung heilkundlicher Aufgaben an entsprechend qualifizierte Pflegekräfte erproben. Das ist eine Möglichkeit, von der durchaus Gebrauch gemacht werden kann, vorausgesetzt es stimmen die Determinanten bzw. Koordinaten.
Richtlinie
„Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben“ nach § 63 Abs. 3c SGB V vom 20. Oktober 2011 Nach jahrelangen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf vor allem wir, die Vertreter der Ärzteschaft, nicht unbegründete Bedenken gegen eine globale Heilkundeübertragung hegten und hegen, ist nun ein m.E. tragfähiger Kompromiss gefunden worden: die Diagnose, deren Überprüfung und (die Verordnung der) Therapie bleiben weiter fest in ärztlicher Hand, was für mich eine conditio sine qua non ist. Bei der Behandlung von Diabetikern, Demenz-Kranken, Hypertonie-Patienten und Menschen mit Dekubitus können nun künftig auch prozedurenbezogen Pflegekräfte verstärkt zum Einsatz kommen.
Die Übertragung der Heilkunde zielt demnach vor allem auf die großen Volkskrankheiten, die sich klassischerweise mit fortschreitendem Alter vermehrt einstellen, ab. Auch das Legen von Infusionen und die Versorgung künstlicher Darm- und Luftröhrenausgänge gehören zum neuen Spektrum an Aufgaben, die Pflegekräfte übernehmen können – vorbehaltlich der Voraussetzungen. Klar ist, dass die Übertragung ursprünglich ärztlicher Aufgaben auch mit Risiken behaftet ist. Wenn es bei der Versorgung der Patienten zu Zwischenfällen oder Behandlungsfehlern kommt, fehlt den Pflegekräften, was für einen approbierten Arzt selbstverständlich ist, der medizinische Hintergrund sowie die Berechtigung und das Know-how, sofort Notfallmaßnahmen beim Patienten einzuleiten. Durch die Auswahl der Tätigkeiten und die geplante lange Erprobungsphase ist das Risiko jedoch begrenzt. Abschließend zu klären ist noch die Frage der Finanzierung: Bislang ist offen, aus welchem Topf diese weiterqualifizierten Pflegekräfte, bezahlt werden.
Aufwertung des Pflegeberufs
Keine Frage – die Pflege bedarf unser aller Unterstützung bei der Forderung nach
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einheitlicher Weiter- und Fortbildung (Krankenpflege Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege), was aber nicht eine Mindestanforderung Abitur bedeutet. Ich halte die Abiturpflicht für Pflegekräfte für keine gute Idee. Der sicherlich gut gemeinte EU-Reformvorschlag würde doch den sich bereits abzeichnenden Fachkräftemangel in der Pflege noch verschärfen.
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Akademisierung eines Teils der Pflegeberufe für Lehre, Wissenschaft und Forschung sowie für Führungsaufgaben. Hier plädiere ich für eine Quotierung, denn schließlich brauchen wir Fachpersonal in ausreichender Anzahl, die die Grund- und Basispflege erbringen.
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adäquater Honorierung mit bundeseinheitlichen Tarifverträgen, und damit höherer gesellschaftlicher Wertschätzung.
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Entlastung der qualifizierten Pflegeberufe im Service und im Verwaltungsbereich.
Kammer
Eine ganz andere Frage ist die der Verkammerung der Pflegeberufe. Der Ruf nach Verkammerung durch einige Repräsentanten der Pflege und der Politik ist teilweise durchaus nachvollziehbar. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass die Politik damit das „Kammersystem“ insgesamt befürwortet und für zukunftsfähig erachtet. Jedoch löst eine Verkammerung m.E. mit Pflichtmitgliedschaft weder die aktuellen Probleme der Pflegeberufe, der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen selbst (Stichworte: „grauer Pflegemarkt“, Fachkräftemangel, Tarifvertrag). Zudem bringt eine Pflichtmitgliedschaft zu einer Kammer – und nur so könnte es ja funktionieren – auch Pflichtbeiträge und Verwaltungskosten usw. mit sich, was vom Berufsstand aus eigenen Mitteln aufgebracht werden muss.
Schließlich gestatten Sie mir noch abschließend eine grundsätzliche Überlegung. Bei allem Tun müssen die Versorgungssicherheit und damit die Patientensicherheit stets im Mittelpunkt stehen. Die persönliche Leistungserbringung des Arztes ist für das ärztliche Berufsbild prägend. Es gilt der Facharztstandard in Deutschland!
Anmerkungen
(1) PWC 10/2010
Quelle: „(K)ein Tag ohne Pflege“, Pressekonferenz zum Kongress Pflege 2012 am 26.01.2012 in Berlin (tB).