Sichere Instrumente im europäischen Gesundheitswesen einsetzen

Neue EU-Richtlinie: Mehr Sicherheit bei Nadelstichen

 

Dortmund (18. März 2010) – Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente stellen eine der größten Gefahren im Gesundheitsdienst dar. Am 8. März 2010 hat der Rat der Europäischen Union daher eine neue Richtlinie zur Vermeidung von sogenannten Nadelstichverletzungen im Gesundheitssektor beschlossen. In Deutschland ändert sich allerdings wenig, da die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 schon seit 2005 für einen entsprechenden Schutz sorgt.

 

Im europäischen Gesundheitswesen arbeiten mehr als dreieinhalb Millionen Beschäftigte. Rund eine Million arbeitsbedingte Gesundheitsschädigungen durch Nadelstichverletzungen treten in der EU jedes Jahr auf. Jede Verletzung birgt, wenn Blut übertragen wird, auch das Risiko, sich mit einer bedrohlichen Erkrankung wie Virushepatitis und AIDS anzustecken. Zudem verursachen die Verletzungen hohe Kosten für die Gesundheitssysteme und die Gesellschaft. Effektive Schutzregelungen sind daher nicht nur aus ethischen Erwägungen von großer Bedeutung.

 

Bei konsequenter Umsetzung der bereits bestehenden Richtlinien 89/391/EWG und 2000/54/EG hätte der Schutz vor Nadelstichverletzungen gewährleistet sein müssen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass diese Regelungen nicht genügen, um die Gefahr von Verletzungen tatsächlich zu verringern. Die neue Richtlinie enthält Vorschriften, damit Arbeitnehmer nun besser vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente geschützt werden. Der Ansatz der Richtlinie ist integrativ und sieht die Risikobewertung und -prävention, Schulung, Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Überwachung sowie die Verfahren für Reaktion und Schutzmaßnahmen vor.

 

In Deutschland hat der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS), ein das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beratendes Arbeitsschutzgremium, schon vor Jahren das Problem von Nadelstichverletzungen erkannt. Deshalb hat der ABAS, dessen Geschäftsführung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liegt, bereits weitgehende Regelungen im Sinne der neuen Direktive erlassen. Seit 2005 fordert die Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250, dass spitze oder scharfe medizinische Instrumente, wenn möglich, durch sichere Arbeitsgeräte zu ersetzen sind.

 

Ein umfangreiches Informationsangebot und Tipps zum Umgang mit Nadelstichverletzungen bietet ein vom BMAS und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen des Modellprogramms gefördertes Projekt "STOP – Sicherheit durch Training, Organisation und Produktauswahl". Das Projekt gibt Erfahrungen weiter, beinhaltet viele wertvolle Informationen wie eine Memocard für die Kitteltasche und ein E-Learning-Programm. Die Projektergebnisse sind eine gute Hilfe auch für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie.

 

Weitere Informationen zu STOP finden Sie unter


http://www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Modellprogramm/Nadelstichverletzungen.html
und http://www.stopnadelstich.de  

 

 

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie garantieren Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

 


 

Quelle: Presseinformation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom 18.03.2010 (tB).

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