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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
BGW-Expertenkommission Pflege fordert nationalen Aktionsplan
Hamburg (5. Mai 2010) – Die Expertenkommission Pflege der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) fordert einen „Nationalen Aktionsplan Pflege“ für die bevorstehende Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Nach Ansicht der Fachleute steht der Pflege ein umfassender Paradigmenwechsel bevor. Die Kommission plädiert in einem neuen Positionspapier für einen Veränderungsprozess, den Gesetzgeber, Leistungsträger, Leistungserbringer, Pflegekräfte und Bildungsakteure gemeinsam gestalten. Am Rande des Hauptstadtkongresses in Berlin wurde das Positionspapier „Nationaler Aktionsplan Pflege“ einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit überreicht.
Die von der BGW einberufene Expertenkommission begrüßt die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Begutachtungsverfahrens als Chance, die Pflegekultur in Deutschland zu reflektieren und an neue Bedürfnisse anzupassen. Allerdings können die anstehenden Veränderungsprozesse in der Pflege nach Ansicht der Fachleute nur gelingen, wenn sie unter aktiver Einbeziehung aller Betroffener erfolgen und dabei strukturiert vorbereitet und begleitet werden. Nach Auffassung der Experten sollte vermieden werden, dass die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eindimensional von oben nach unten erfolgt und viele Betroffene so unvermittelt trifft wie die Einführung der Pflegeversicherung in den 1990er Jahren.
In ihrem aktuellen Positionspapier „Nationaler Aktionsplan Pflege“ plädiert die Expertenkommission dafür, dass die Reform auf Grundlage eines Nationalen Aktionsplans unter Beteiligung aller von ihr Betroffener gestaltet wird. Ihre Stellungnahme enthält einen entsprechenden Maßnahmenkatalog, der sich differenziert an Gesetzgeber, Leistungsträger, Leistungserbringer, Pflegekräfte und Bildungsakteure richtet. Nach Auffassung der Experten kann ein „Nationaler Aktionsplan Pflege“ dazu beitragen, dass der notwendige Strukturwandel in der Pflege mit einem Kulturwandel in der Branche einhergeht und unter anderem dazu beiträgt, dass langfristig genügend gesunde, leistungsfähige und motivierte Pflegekräfte zur Verfügung stehen.
Stimmung in der Pflegebranche
Die BGW hat im März an ihrem Messestand auf der „Altenpflege 2010“ in Hannover fast 570 Beschäftigte aus der Pflegebranche gefragt, inwieweit sie über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff informiert sind und welche Erwartungen oder Befürchtungen sie damit verbinden. 57 Prozent der Befragten hatten davon bereits gehört, allerdings fühlte sich die Hälfte davon nicht gut oder überhaupt nicht gut über das Thema informiert. Etwa jeder sechste Befragte äußerte deutliche Befürchtungen hinsichtlich der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Ferner gaben 71 Prozent der Befragten an, seit Einführung der Pflegeversicherung generelle Befürchtungen gegenüber gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen zu haben. Informationen und Unterstützung in Bezug auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhoffen sich die Befragten vor allem von der Einrichtung, in der sie beschäftigt sind, und von deren Träger.
Die BGW und die Expertenkommission Pflege
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege, sie versichert unter anderem mehr als eine Million Arbeitnehmer in der Pflege gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Zu den zentralen Aufgaben der Berufsgenossenschaft zählt die Präventionsarbeit. Im Rahmen ihrer Initiative „Aufbruch Pflege“ hat die BGW die Expertenkommission Pflege ins Leben gerufen. Sie soll den Dialog zwischen politisch Gestaltenden und Akteuren der Pflege fördern und zukunftsweisende Impulse geben – um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern und zur langfristigen Sicherung der Qualität der Pflege in Deutschland beizutragen.
Quelle: Pressemitteilung BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 05.05.2010 (tB).