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OECD-Studie zur Entwicklung der Pflegekosten
„Help Wanted?“ Help Wanted!
- Bundesverband Geriatrie e.V. verweist auf geprüfte Möglichkeiten der finanziellen Entlastung insbesondere der Pflegeversicherung sowie der Sozialhilfeträger und Kommunen durch fachspezifische geriatrische Versorgung und Rehabilitation
- Pflegekassen sollten als Rehabilitationsträger agieren können
Berlin (6. Juli 2011) – Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Alarm geschlagen: Ende Mai veröffentlichte die Organisation eine Studie, laut der sich die Kosten für die Pflege älterer Menschen bis zum Jahr 2050 mindestens verdoppeln werden. Die Analyse „Help Wanted?“ geht für Deutschland von einem Anstieg der Pflegekosten von derzeit 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes auf bis zu 2,7 Prozent in den kommenden vierzig Jahren aus. Schon heute sei in der Bundesrepublik nahezu jeder dreißigste Mensch auf dauerhafte Pflege im Alter angewiesen. Im Jahr 2050 wird Deutschland zu knapp 15 Prozent von Menschen bewohnt sein, die älter sind als 80 Jahre. Die OECD-Experten bemängeln, dass viele Länder auf den zunehmenden Pflegebedarf nur mit „stückhaften Ausbesserungen“ reagierten statt in nachhaltige Strategien zu investieren und ein größeres Augenmerk auf eine gezielte Pflegepolitik zu legen. Konsequenz aus der absehbaren Kostenentwicklung: Der Eintritt in die Langzeitpflege muss verzögert und die Finanzierung insgesamt auf eine breitere und zukunftsorientiertere Basis gestellt werden.
Auf diese nun auch von der OECD prognostizierte Entwicklung und auf das aus einer fachspezifischen Rehabilitation älterer Menschen resultierende Einsparpotenzial für das deutsche Sozialsystem hat der Bundesverband Geriatrie e.V. bereits wiederholt hingewiesen. „Die zukünftige Versorgung von älteren Menschen mit einem geriatrischen Behandlungsbedarf ist eine gemeinsame Aufgabe für Politik, Kostenträger und Leistungserbringer. Heute bereits müssen Weichen gestellt werden, wie in den nächsten fünf bis zehn Jahren dem demografischen Wandel und den damit verbundenen Anforderungen an das Gesundheitssystem begegnet werden soll“, heißt es in dem vom Bundesverband Geriatrie e.V. im vergangenen Jahr vorgelegten „Weißbuch Geriatrie“. „Der Geriatrie wird hierbei eine zukünftig wichtigere Rolle zuteil.“ Durch eine möglichst optimale Wiedereingliederung in das häusliche Umfeld reduzieren sich Ausgaben der Pflegeversicherung sowie der Sozialhilfeträger, so dass es gesamtgesellschaftlich zu deutlichen Einsparungen und damit zu entsprechenden Entlastungen kommt.
Vor allem die Verzögerung der Pflegebedürftigkeit bietet nach Einschätzung des Bundesverbands enorme Möglichkeiten der finanziellen Entlastung insbesondere der Pflegeversicherung, sowie nicht zuletzt der Kommunen, die durch Transferleistungen – wie Pflegegeld und andere Teile der Sozialhilfe – oder Heimunterbringung zunehmend in die Versorgung älterer, pflegebedürftiger Patienten finanziell mit einbezogen werden. So belegen von Gutachtern aufgestellte Modellrechnungen, dass bei fachspezifischer geriatrischer Behandlung die Einsparungen in der Pflegeversicherung weit über den direkten Kosten der geriatrischen Behandlung liegen. Ein Beispiel: Unterstellt man eine Verhinderung der Pflegebedürftigkeit bei 10 % der im Jahr 2007 in der stationären Geriatrie behandelten Patienten und gleichzeitig eine Minderung der Pflegebedürftigkeit um eine Pflegestufe bei weiteren 10 % der Patienten für den Zeitraum von einem Jahr, ergibt sich eine rechnerische Einsparung der Pflegekosten von rund 455 Millionen Euro für diesen Zeitraum. Dem steht eine durchschnittliche Ausgabengröße von rund 293 Millionen Euro für die stationäre geriatrische Behandlung dieser Patienten in einer Akut- oder Rehabilitationsklinik gegenüber. Damit könnten in einem Jahr der verhinderten bzw. verminderten Pflegebedürftigkeit rund 319 Millionen Euro bei der betrachteten Patientengruppe eingespart werden.
In einer Break-Even-Punkt-Betrachtung amortisiert sich die erfolgreiche geriatrische Behandlung im Falle einer verhinderten/geminderten Pflegebedürftigkeit in einem Zeitraum von 6,4 Monaten. Kann durch die geriatrische Behandlung die Pflegebedürftigkeit der Patienten über einen längeren Zeitraum verhindert oder gemindert werden, potenzieren sich über die Zeit die geschätzten Wirtschaftlichkeitspotenziale. (Die skizzierten Überlegungen beruhen dabei auf dem Status Quo der Inanspruchnahme stationärer geriatrischer Leistungen des Jahres 2007. Der demografisch bedingte Anstieg des potenziellen Pflegebedarfs ist dabei nicht berücksichtigt.)
Notwendig ist dabei, die Kostenträger als Partner der geriatrischen Einrichtungen aktiv in die Weiterentwicklung der geriatrischen Behandlung einzubinden. Hierzu gehört neben der Beteiligung an der inhaltlichen Konzeptionierung auch die Bereitschaft, den leistungserbringenden Institutionen eine der erwarteten Versorgungsqualität angemessene Vergütung zu gewähren, die den langfristigen Bestand des Leistungsangebotes sichert.
In diesem Sinne sollte auch den Pflegekassen ermöglicht werden, ebenfalls als Rehabilitationsträger agieren zu können. Ein dem Aufwand gegenüberstehender „Gewinn“ kann langfristig zum Erhalt von hohem Versorgungsstandard und hoher Versorgungsqualität beitragen. Erst auf diesem Wege lässt sich eine direkte sozialrechtliche Verantwortung zur Umsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“ herstellen. Gerade angesichts der laufenden Debatte um die Pflegereform und weiterer gesetzgeberischer Vorhaben sind die politischen Institutionen gefordert, ordnungspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die insbesondere sozialrechtlich den Ausbau intersektoraler bzw. budgetübergreifender geriatrischer Behandlungsmodelle ermöglichen und die Grundlage für eine solide Finanzierung dieser Leistungen schaffen.
Weitere Informationen: www.bv-geriatrie.de
Quelle: Bundesverband Geriatrie e.V., 06.07.2011 (tB).