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Pflege-Dialoge 2011
Maßnahmen gegen den Pflegenotstand
Berlin (28. Januar 2011) – „So schlimm war es noch nie.“ „Dafür gibt es keine Worte mehr.“ So oder ähnlich äußern sich Pflegekräfte, wenn sie über ihre Arbeitsbedingungen sprechen. Keine Frage: Nie zuvor zeichneten so wenige Pflegekräfte für so viele Patienten verantwortlich. Den Pflegepersonalmangel zu beheben ist deshalb vorrangiges Ziel einer Reihe von Pflege-Dialogen mit Pflege-, Sozial- und Patientenverbänden, die Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler für das Jahr 2011 vorgesehen hat. Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR) e.V., ist an den Gesprächen beteiligt. „Einen Meilenstein“ nannte er die Auftaktveranstaltung am 7. Dezember 2010. Das nächste Treffen ist für den 14. Februar 2011 vorgesehen.
Mit welchen Maßnahmen kann man dem Pflegenotstand begegnen und mit welchen nicht? Wie kann der Pflegeberuf (noch) attraktiver werden? Der Präsident des DPR führt die wichtigsten Punkte auf. Der DPR vertritt als Dachverband von 14 Verbänden die Interessen der 1,2 Millionen Beschäftigten in der Pflege.
Pflegestellen-Förderprogramm
Das Pflegesonderprogramm läuft Ende 2011 aus. „Die Mittel müssen ab 2012 in den Budgets der Krankenhäuser festgeschrieben werden“, fordert Andreas Westerfellhaus. „Sie dürfen aber nicht zur Verfügungsmasse der Krankenhäuser gehören und sollten ausschließlich für die Schaffung von Pflegestellen verwendet werden.“
Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm sollten 17.000 zusätzliche Pflegestellen in der Zeit von 2009 bis 2011 eingerichtet und zu 90 % finanziert werden. Die Pflegeverbände haben allerdings den Verdacht, dass die Mittel von manchen Häusern zwar abgerufen, aber zweckentfremdet werden. Diese „Budgetverschiebung“ wird in einer aktuellen Umfrage der Verbandes Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen (BALK) e.V. und des Verbandes der PflegedirektorInnen der Unikliniken (VPU) e.V. (s. Pressemitteilung) neben Fachkräftemangel und Planungsunsicherheit als Grund genannt, warum die Förderung bei der Pflege nicht ankommt.
Berufsgesetz
„Ein Berufsgesetz muss mit Macht vorangetrieben werden“, betont der Präsident des DPR. Dabei gehe es nicht nur, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, um eine gemeinsame Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege, für Kinder- und Altenpflege, sondern auch um eine inhaltliche Ausgestaltung der Aufgaben und Kompetenzen von professionell Pflegenden. Mit einem Berufsgesetz könne die Eigenständigkeit der Pflegeberufe weiterentwickelt und damit der Beruf attraktiver werden. „Es müssen so genannte Vorbehaltsaufgaben definiert werden, die nur von examinierten Pflegekräften erbracht werden dürfen.“ Wer macht was mit welcher Qualifikation? Diese Frage muss geklärt werden für einen Neuzuschnitt der Gesundheitsberufe, wie ihn der Sachverständigenrat Gesundheit 2007 gefordert hat. Der DPR hat dazu ein Memorandum erarbeitet.
Modellprojekte
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2008 sieht vor, dass in Modellprojekten Pflegekräften weiterreichende Aufgaben übertragen werden. Pflegepersonal soll Verbands- und Pflegehilfsmittel verordnen dürfen und auch Aufgaben übernehmen, die im Bereich der Heilkunde liegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll dazu Modelle erarbeiten. „Wir erwarten, dass die unter Beteiligung des DPR entwickelten Modellprojekte noch in 2011 starten können“, so Westerfellhaus.
Fachkraftquote
Der DPR erteilt einer Aushöhlung oder gar Absenkung der Fachkraftquote eine scharfe Absage. So hat der Arbeitgeberverband Pflege vorgeschlagen, dass „Pflegehilfskräfte, die über lange Berufserfahrung verfügen, zu qualifizierten Tätigkeiten im Aufgabenbereich einer Fachkraft herangezogen werden können und entsprechend dem Qualifikationsschlüssel anerkannt werden“. Der Kommentar von Andreas Westerfellhaus: „Das ist der unintelligenteste Vorschlag, den man sich dazu ausdenken kann.“ Man könne nicht einerseits die Qualitätsanforderungen permanent nach oben fahren und andererseits die Professionalität immer weiter nach unten schrauben.
In stationären Pflegeeinrichtungen ist in den meisten Bundesländern vorgeschrieben, dass stationäre Altenpflegeeinrichtungen mindestens 50 % Fachkräfte beschäftigen. Häufig wird diese Quote nicht erreicht – einmal abgesehen davon, dass Experten eine Fachkraftquote von etwa 85 % für erforderlich halten, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.
Die Ausbildung von Pflegefachkräften ist bundesrechtlich geregelt, dauert drei Jahre und umfasst 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
Appell an die Arbeitgeber
„Auch die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen“, so Westerfellhaus. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, altersgerechte Arbeitsplätze, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie eine angemessene Vergütung, dafür sollten sie Sorge tragen. „Es kann nicht sein, dass Pflegende permanent von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden“, bemängelt der Präsident des DPR.
Weitere Informationen
Deutscher Pflegerat (DPR) e.V., Salzufer 6, 10587 Berlin, Tel. 030/21915757, info@deutscher-pflegerat.de, www.deutscher-pflegerat.de
Quelle: Kongress Pflege 2011, 28.01.2011 (tB).