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Pflegekassen in Sachsen bremsen Betreuungsleistungen in Heimen aus!
Gerade qualitätsgesicherte Betreuung von Menschen mit Demenz kann nur mit angemessenen Vergütungen sichergestellt werden
Leipzig (21. Oktober 2008) – Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 01. Juli 2008 in Kraft getreten ist, hat die Grundlage für bessere Betreuungsmöglichkeiten für altersverwirrte, demenziell erkrankte Menschen in Pflegeheimen geschaffen. Zusätzliche Betreuungsleistungen sollen den Betroffenen durch zusätzliche, von den Pflegekassen auskömmlich und leistungsgerecht finanzierte, Betreuungspersonen erbracht werden. Die neuen Betreuungsleistungen sollten schnellstmöglich bei den Menschen ankommen, die es betrifft. Dies fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit mehr als 5.700 Pflegeeinrichtungen vertritt. Demenzkranke und deren Angehörige warten schon lange und dringend auf eine bessere Betreuung.
„Gute Pflege braucht mehr Zeit“, sagt Knut Bräunlich, stellvertretender Vorsitzender des bpa in Sachsen. „Daher begrüßen wir, dass auf Landesebene nach Lösungen gesucht wird, wie die Menschen mit demenziellen Erkrankungen in Heimen schnell und unbürokratisch die neuen Leistungen erhalten können. Allerdings ist es ein Armutszeugnis, dass die Pflegekassen in Sachsen versuchen, durch ein einseitiges Preisdiktat die qualitätsgesicherte Betreuung unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu bremsen.“
Zum Hintergrund: Die Pflegekassen im Freistaat vertreten im Hinblick auf eine pauschalierte Vergütung den Standpunkt, 2,85 Euro pro Bewohner und Tag seien auskömmlich. Diese – weder angemessene noch tatsächlich ausreichende – Vergütung wollen die Pflegekassen notfalls auch einseitig durchsetzen. Pflegeeinrichtungen hingegen kalkulieren 3,50 bis 4,00 Euro täglich.
Knut Bräunlich: „Das Angebot der Pflegekassen ist nicht hinnehmbar, denn es steht in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Aufwand, der für zusätzliche Betreuungsleistungen anfällt. Die Folgen sind bereits jetzt absehbar: Der gute Ansatz des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, mehr Zeit für den einzelnen Betroffenen zu haben, bricht weg. Niemand hat Verständnis dafür, dass es einen Leistungsanspruch seit dem 01. Juli 2008 gibt, den aber bisher kein pflegebedürftiger Mensch wahrnehmen kann. Wenig Verständnis werden auch diejenigen haben, die bei zügiger Umsetzung bereits heute einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hätten.“
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 21.10.2008.