Qualität der ambulanten Pflege wird transparent

Regelungen über Qualitätsberichte verabschiedet: Noten für Heime und Pflegedienste

Berlin (30. Januar 2009) – Der Gesetzgeber hat die Vertragspartner der Selbstverwaltung auf der Bundesebene – Krankenkassen, Sozialhilfeträger und die Verbände der Einrichtungsträger – unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände beauftragt, die Inhalte zu den Qualitätsberichten zu vereinbaren. Jetzt haben diese die Details zu den Kriterien und der Bewertung von Pflegediensten in einem Qualitätsbericht festgelegt. Vorausgegangen war eine grundlegende Verständigung sowohl im Bereich von Pflegediensten als auch für Pflegeheime bereits zum Ende des vergangenen Jahres. Zwischenzeitig konnte auch das Anhörungsverfahren der Fachverbände, Senioren- und Verbraucherorganisationen durch Berücksichtigung hieraus resultierender Anregungen abgeschlossen werden.

Fazit: Einer Veröffentlichung der Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen, wie sie der gesetzlichen Vorgabe durch die Pflegereform entspricht, steht nichts mehr im Wege. Diese können jetzt nach und nach in den Einrichtungen vor Ort wie auch im Internet zum Abruf bereitgestellt werden. Somit wird die Qualität der Pflege in Deutschland für jedermann transparent.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt diese Möglichkeit: „Es ist richtig und wichtig, dass der interessierte Verbraucher die Chance hat, sich an zentraler Stelle über die Qualität der Pflegeleistungen zu informieren. Pflegebedürftige und deren Angehörige können die gewünschten Auskünfte in den Einrichtungen vor Ort, aber auch im Internet einholen. Dass dabei der Bewertung von ambulanten und stationären Einrichtungen die gleiche Systematik – nach vertrauten Schulnoten – zugrunde liegt, erleichtert das Verständnis und die Orientierung.“

Auf der anderen Seite, so Meurer weiter, erhielten die Einrichtungen auch Klarheit darüber, nach welchen Kriterien und mit welcher Systematik sie bewertet werden: „Insgesamt ist zu begrüßen, dass der Schwerpunkt der Qualitätsprüfungen nunmehr auf den Ergebnissen der Pflege liegt und somit auch aussagekräftige Informationen über die wichtigsten Lebensbereiche der versorgten Menschen gegeben werden. Die Kundenzufriedenheit wird nunmehr auch anhand von Noten gleichwertig neben dem fachlichen Gesamtergebnis ausgewiesen.“

Bei der Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen werden rund 10 % aller Pflegebedürftigen aus allen Pflegestufen – erstmalig auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe – in die Bewertung einbezogen. Der bpa begrüßt hierbei ausdrücklich, dass sich die Prüftätigkeit somit nicht ausschließlich auf die besonderen Risiken einzelner, sondern auf einen breiteren Querschnitt aller betreuten Menschen bezieht. Bernd Meurer: „Dieses Vorgehen dürfte auch dazu führen, dass eine in den Medien oftmals verzerrte öffentliche Darstellung der Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen künftig vermieden wird.“

Für die ambulante Pflege wurden 49 Bewertungskriterien in vier Bereichen festgelegt, die mit Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ bewertet werden können und auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst werden sollen. Diese vier Bereiche sind:

1. Pflegerische Leistungen
2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
3. Dienstleistungen und Organisation
4. Befragung der Kunden

Aus den Bereichen eins bis drei wird ein Gesamtergebnis gebildet; das Resultat der Kundenbefragung wird gesondert ausgewiesen. Neben Pflegeversicherungsleistungen werden somit auch die auf Veranlassung des Arztes durchgeführten pflegerischen Leistungen aus dem Bereich der Krankenversicherung in die Prüfung einbezogen. In der Regel werden die Prüfungen vor Ort bei den pflegebedürftigen Menschen durchgeführt, und es wird ermittelt, ob sie die Leistungen, die diese zuvor bestellt haben, in der vereinbarten Qualität erhalten haben.

Fazit des bpa: Die festgelegten Prüfkriterien sind verständlich formuliert und sollen die zentralen Anforderungen von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen an der häuslichen Pflege berücksichtigen. Dieses Prüfverfahren und die Bewertungssystematik sowie insbesondere die Auswahl der berücksichtigten Pflegebedürftigen werden zwangsläufig auch Auswirkungen auf die weiterhin bestehende Regelprüfung des MDK haben.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vom 30.01.2009.

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