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Wer Demenzkranke betreut, muss sich nicht nur mit der Pflege auskennen
„Ratgeber Recht und Finanzen“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft neu aufgelegt
Berlin (21. Oktober 2008) – Der Band „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist in aktualisierter Auflage erschienen. Die Rechtsanwältin Bärbel Schönhof (Bochum), ehemalig pflegende Angehörige und Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, hat den Band überarbeitet und weiß: „Angehörige Demenzkranker müssen sich neben Betreuung und Pflege mit zahlreichen rechtlichen Fragen, Antragsverfahren usw. beschäftigen. Dabei kann der Ratgeber eine Hilfe sein“.
In dem Kapitel zur Finanzierung werden die seit 1. Juli 2008 geltenden Veränderungen durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz berücksichtigt. Dazu Bärbel Schönhof: „Die Pflegereform hat erfreuliche Verbesserungen für Demenzkranke gebracht, viele haben jetzt einen Leistungsanspruch, auch wenn noch keine Pflegestufe vorliegt. Doch viele Angehörige kennen diese Regelung nicht, wissen nicht wie es mit der Antragstellung ist und welche Rechte sie haben“. Ähnlich verhält es sich mit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, der vielfältige Vergünstigungen ermöglicht. Auch die möglichen Leistungen der Sozialhilfe oder steuerliche Ermäßigungen für Kranke und Pflegende sind weitgehend unbekannt.
Dazu Bärbel Schönhof: „Mit Pflegebedürftigkeit sind zumeist hohe zusätzliche Kosten für die Betroffenen und ihre Angehörigen verbunden. Der Ratgeber soll dazu ermutigen, die Ansprüche wahrzunehmen und sich nicht durch lästige Bürokratie einschüchtern zu lassen“.
Demenzerkrankungen führen früher oder später dazu, dass die Betroffenen nicht mehr geschäftsfähig sind. Viele Pflegende glauben, dass sie dann ohne weiteres für den Ehepartner oder die Mutter handeln können. Bärbel Schönhof erklärt, dass dies nicht möglich ist: „Ein Bankgeschäft, ein Heimvertrag oder die Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung sind rechtsgültig nur möglich, wenn der Angehörige eine Vollmacht hat oder rechtlicher Betreuer ist. Eine Vollmacht muss in gesunden Tagen ausgestellt sein.“
Zu empfehlen ist, dass sehr rechtzeitig geregelt wird, was geschehen soll, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann. Das betrifft die Vollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und auch das Testament. In dem Ratgeber werden der Zweck dieser Verfügungen, worauf man bei der Formulierung achten sollte, wo man sie hinterlegen sollte usw. in verständlicher Form erklärt. Allerdings: „Wenn man unsicher ist oder in schwierigen Fällen sollte man sich durch eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt beraten lassen.“
Titel
Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.): Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer. Schriftenreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Band 2, 5. Auflage, Berlin 2008, 160 Seiten, 4,50 €.
Bestellung
Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Telephon (0 30) 259 37 95 – 0, eMail: info@deutsche-alzheimer.de , Internet: www.deutsche-alzheimer.de
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft vom 21.10.2008 (tB).