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Pflegedienste: Gute Beratung und gute Pflegequalität trotz verdeckter Prüfung
Stiftung Warentest und MDK beurteilen Pflegedienste überwiegend positiv
Berlin (30. Juni 2009) – Überwiegend sehr gute bis gute Qualitätsurteile vergibt die Stiftung Warentest an 21 Mühlheimer Pflegedienste in der Ausgabe der Zeitschrift „test“ vom Juli. In nur einem Fall steht am Ende die Note ausreichend.
„Unsere Mitgliedseinrichtungen sehen die Qualitätssicherung als ihre zentrale Aufgabe an, stellen sich einer externen Prüfung durch den MDK und ermöglichen dem Verbraucher, sich auf der Basis bundeseinheitlicher Kriterien über die von ihnen geleistete Pflegequalität zu informieren. Das schafft Transparenz. Allerdings setzt diese Bereitschaft seitens der Pflegedienste ein sachlich korrektes und faires Miteinander auch aller anderen Beteiligten Akteure voraus“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) zum Test der Mühlheimer Pflegedienste.
Basis für den „Warentest“ waren Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in den ambulanten Pflegediensten in Mühlheim an der Ruhr im Herbst des vergangenen Jahres. Offensichtlich wurden diese Prüfungen aber nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – von den Landesverbänden der Pflegekassen initiiert, sondern gehen zurück auf die Stiftung Warentest. Beurteilt wurden einerseits die Beratungsqualität und andererseits die Pflegequalität durch die Stiftung Warentest. Es wurden nur Pflegedienste ab einer bestimmten Größe – die Daten dafür hat der MDK nach den Kriterien der Stiftung Warentest geliefert – von den Warentestern überprüft; 25 % aller Pflegedienste in Mühlheim blieben außen vor, weil sie nicht in die beabsichtigte Vergleichsstichprobe passten. Bedenklich dabei ist, dass es seit 1. Juli letzten Jahres keine Rechtsgrundlage mehr für eine solche Vergleichsprüfung des MDK gibt. Zudem sind die Daten der MDK-Prüfung nach dem Gesetz aufgrund eines Prüfauftrags der Pflegekassen zu erheben. Sie unterliegen strengen Datenschutzregeln und sind an die Pflegekassen zu übermitteln.
Die mittlerweile bestehenden Transparenzkriterien und Noten zur Veröffentlichung geeigneter Testurteile für ambulante Dienste gab es zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht. Die Stiftung Warentest hat nach einem eigenen System die Prüfergebnisse des MDK aufbereitet und eine Bewertung durchgeführt. Dieses System kannten weder die überprüften Einrichtungen noch ist es vertraglich oder gesetzlich legitimiert. Auch die Bewertung dieses Systems und die Gewichtung der Noten sind im Einzelnen nicht bekannt. Nachvollziehbar ist, dass einige Dienste vor diesem Hintergrund einer pauschalen Veröffentlichung ihrer sowie der bei den Pflegebedürftigen erhobenen Daten nicht zugestimmt haben. Dass diese Pflegedienste aber nichts zu verbergen haben, belegen die Ergebnisse ihrer ausgewiesenen Beratungsqualität.
„Da erfreut es doch umso mehr, dass die Einrichtungen so positiv abgeschnitten haben. Enttäuscht sind wir über das fragwürdige Agieren des MDK, der eigentlich ausschließlich Auftragnehmer der Pflegekassen sein soll“, so Bernd Tews.
Bei der Bewertung des Einzelkriteriums der „Beratungsqualität“ bewegen sich 90 % der geprüften Dienste in der oberen Hälfte. „Da sind gute Ergebnisse, obwohl weder der Gesetzgeber noch die Versorgungsverträge mit den Pflegekassen ‚Beratungsleistungen’ als Leistungspakete von Pflegediensten vorsehen“, so Bernd Tews. „Geprüft und bewertet wurde mit der Beratung eine Zusatzleistung, die die Pflegedienste in aller Regel kostenlos anbieten.“
Quelle: Pressemitteilung des bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 30.06.2009.